von Schönberg (045) Dietrich, Domherr, Bischof in Meißen, a. Purschenstein,

männlich - vor 1370


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  • Name von Schönberg (045) Dietrich, Domherr, Bischof in Meißen, a. Purschenstein, 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben vor Nov 1370 
    Personen-Kennung I2555  My Genealogy
    Zuletzt bearbeitet am 6 Mrz 2018 

    Vater von Schönberg (036) Heinrich, (Stammvater Purschenstein),   gest. nach 1357 
    Beziehung Leiblich 
    Mutter Gertraut ?,   gest. Altzella Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Beziehung Leiblich 
    Familien-Kennung F1111  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • Dietrich (I)

      Das erste Mitglied der Adelsfamilie von Schönberg, das ein Kanonikat im Meißner Domkapitel erhielt, war Dietrich von Schönberg. Er trug einen Vornamen, der ? ebenso wie Caspar ? in dem verschiedenen Linien der Familie recht häufig vorkommt. So gab es im Meißner Domkapitel dreimal einen Caspar von Schönberg und dreimal einen Dietrich von Schönberg, was die Zuordnung sehr erschwert und immer wieder zu Verwechslungen führte. Deshalb sind die verschiedenen Personen hier mit römische Zahlen gekennzeichnet. Dietrich (I) stammte aus der Linie Purschenstein . Er war vermutlich der Sohn des Ritters Dietrich von Schönberg auf Purschenstein, bezeugt zwischen 1323 und 1356, und damit der jüngere Bruder des Peter von Schönberg, der dem Domkapitel 1370 Geldzinsen vermachte. Dietrich erscheint 1363 als ?Theoderico de Schonenberg? an letzter Stelle unter den aufgeführten Meißner Domherren , was darauf hindeutet, das er damals zu den jüngeren Kapitelmitgliedern gehörte. Der Domherr war Baccalaureus des geistlichen Rechts, muß also an einer Universität ? entweder in Prag oder in Italien ? studiert haben. Nach dem Tod des Bischofs Johannes I. von Eisenberg am 4. Januar 1370 wurde Dietrich von Schönberg, damals Archidiakon von Nisan, möglicherweise noch am gleichen Tag oder bald darauf vom Meißner Domkapitel zum Bischof gewählt, obwohl er noch keine Priesterweihe hatte, sondern lediglich Diakon war . Die Bischofswahl wurde Papst Urban V. angezeigt, der jedoch sein Anrecht auf die Besetzung des Bischofsstuhls geltend machte. In seiner Bulle vom 29. Mai 1370 teilte er ?seinem lieben Dietrich, erwählten Bischof zu Meißen? (?dilecto filio Theoderico electo Misnensi?) mit, daß die Bischofswahl ungültig sei, da sich die römische Kurie die Besetzung des Meißner Bischofsstuhls schon früher vorbehalten habe . In Berücksichtigung der achtungswerten Leistungen und Eigenschaften Dietrichs stellte der Papst aber dann doch eine Bestätigung in Aussicht. Dietrich war nach Rom gereist, um seine Bestätigung persönlich einzuholen, verstarb aber auf der Rückreise in Leoben in Österreich, ohne die Bischofsweihe erlangt zu haben. In der Meißner Bischofsliste, die der bischöfliche Kammermeister Stephan Gebende von Münzenberg zwischen 1488 und 1495 erstellte, ist Bischof Dietrich III. ausdrücklich aufgeführt, jedoch mit der Bemerkung, daß er niemals in den Besitz des Bistums gelangt sei (?Theodericus III. de Schonberg. Hic numquam pervenit ab possessionem episcopatus?) . Peter von Schönberg überließ dem Domkapitel am 1. November 1370 Geldzinsen aus Löthain , was wohl mit dem Tod seines jüngeren Bruder zusammenhängt. Nach Eingang der Nachricht, daß Dietrich verstorben sei, wählte das Kapitel ohne Berücksichtigung der päpstlichen Besetzungsvorbehalts das Kapitelmitglied Konrad von Kirchberg, Propst von Bautzen, zum Bischof. Nach langer Verzögerung erfolgte die erbetene Bestätigung, die am 13. November 1370 von Papst Urban V. ausgestellt wurde. Die folgenden Meißner Bischöfe wurden vom Papst eingesetzt, der das Domkapitel nicht befragte; erst 1410 konnte das Kapitel wieder von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.