Personen-Datenbank der Familie von Schönberg
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- nach 1323
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Name |
von Schönberg (023) Sifried II. |
Geschlecht |
männlich |
Gestorben |
nach 1323 |
Altzella |
Personen-Kennung |
I54 |
My Genealogy |
Zuletzt bearbeitet am |
3 Mrz 2016 |
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Notizen |
- Father: Sifrid von Schönberg \nMother: Elisabeth\n\nMarriage 1 Cäcilie\nMarried: \nChange Date: 08 Feb 2007\nChildren\n Hans von Schönberg\n Konrad von Schönberg\n Hermann von Schönberg
- Sifrid von Scnoneif uerg (4) wird nach dem Jahre 1323 nicht mehr genannt; eine Verhandlung vom 7. Mai 1333 ergiebt, ' dass er aus der Lehnsgemeinschaft mit seinen beiden jüngeren Brüdern, jedenfalls durch den Tod, ausgeschieden war. An seiner Stelle werden hier die Vettern (patrueles) der beiden jüngeren Brüder Johann und Dietrich erwähnt, unter denen unzweifelhaft die Neffen derselben, also die Söhne des älteren Bruders, zu verstehen sind. Von diesen Söhnen lernen wir zunächst nur den ältesten kennen, welcher Johann der jüngere zur Unterscheidung von seinem gleichnamigen Oheim genannt wurde. Dass er aber mindestens noch einen Bruder hatte, ergiebt sich aus dem Ausdrucke der Urkunde, in welcher mehrere Vettern (patrueles) genannt werden, so wie aus späteren Nachrichten, welche von einem Zweige des Geschlechts Kunde geben, der in der nächsten Lehnsverbindung mit den Nachkommen des jüngeren Johann gestanden hat.\n\nWenden wir uns noch einmal dem gemeinsamen Lehnsverhältniss zu, in welchem Sifrid und seine beiden Brüder gestanden hatten, so finden wir eines der frühesten Beispiele der Coinvestitur, d. h. der Gesammtbeleihung, durch welche jedem der Mitbelehnten zu seinem Antheile der Besitz und Niessbrauch des Lehns und die Erbfolge an den Antheilen der. Mitbelehnten zugesichert wurde.lü Da alle drei Brüder 1323 jene burggräflichen Getreide und Geldzinsen gemeinsam erkauft hatten, so musste ihnen die gemeinsame Nutzung daran zustehen. Dass das Schönberg'schc Geschlecht in dieser Lehnsgemeinschaft auch noch mit andern Gütern stand, ergiebt nun die Urkunde vom 7. Mai 1333, in welcher der Propst Nicolaus, die Aebtissin Kunigunda, die Priorin Agues und der Convent des Klosters zum heiligen Kreuz bei Meissen bezeugen, dass der nun verstorbene Bürger Gast zu Meissen 1 Talent Jahreszins in Delmschütz (bei Hohenwussen) von den Brüdern Johann und Friedrich (statt Dietrich) genannt Von Schoninberg und deren Vettern (patrueles) für (5 Schock Groschen (Prager Denarien) gekauft und dem Kloster mit der Bedingung vererbt habe, dass seine Töchter Elisabeth und Zilla, welche in dem Kloster leben, denselben Zeitlebens gemessen sollen, dannt er nach ihrem Tode dem Kloster zufalle. M Auch hier ist von einem Besitzthum die Rede, welches von allen Lehnsverwandten gemeinsam verkauft wurde. Hätten die Vettern der beiden Brüder bloss die gesammte Hand daran gehabt, d. h. die Anwartschaft auf das Erbe nach dem Absterben der Hauptvasallen, so wären sie nicht als Verkäufer mit
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