um 1465 - 1524 (~ 59 Jahre)
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Name |
von Schönberg (093) Hans |
Suffix |
Ritter, a. Oberschöna |
Geboren |
um 1465 |
Geschlecht |
männlich |
Gestorben |
15 Dez 1524 |
Personen-Kennung |
I578 |
My Genealogy |
Zuletzt bearbeitet am |
16 Okt 2022 |
Familie |
von Gränzing (adH Döhlen) Anna, geb. vor 1503, gest. nach 1523 (Alter > 22 Jahre) |
Verheiratet |
18 Sep 1503 |
Kinder |
| 1. von Schönberg Barbara, geb. um 1485, gest. 1535 (Alter ~ 50 Jahre) |
| 2. von Schönberg Elisabeth, a. Oberschöna,, geb. 1489 |
| 3. von Schönberg (121) Wolf, geb. 1500, gest. 16 Jan 1568, Schönau (Alter 68 Jahre) |
| 4. von Schönberg (122) Hans, geb. um 1504, gest. 30 Mrz 1556 (Alter ~ 52 Jahre) |
| 5. von Schönberg (123) Asmus (Erasmus), geb. um 1506, gest. zwischen 1541 und 1552 (Alter ~ 35 Jahre) |
| 6. von Schönberg Magdalena, geb. nach 1508 |
| 7. von Schönberg N (Tochter), geb. nach 1510 |
| 8. von Schönberg Anna, geb. nach 1512 |
| 9. von Schönberg (124) Moritz (der Ältere), geb. 1522, gest. 25 Jun 1595, Oberschöna (Alter 73 Jahre) |
| 10. von Schönberg (125) Caspar, gest. zwischen 1541 und 1552 |
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Zuletzt bearbeitet am |
3 Mrz 2016 |
Familien-Kennung |
F250 |
Familienblatt | Familientafel |
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Notizen |
- aus welcher Ehe seines Vaters er stammt ist nicht eindeutig\n\nHerr auf Oberschöna, Vorsteher d. Ritterschaft d. Erzgebirg. Kreises
- Auszug aus Schönberg/Fraustadt\nDer Schönauer Nebenzweig des Hauses Sachsenburg bis zu seiner Trennung in mehrere Seitenlinien.\n\nHans von Schönberg (50),\n\nder älteste Sohn des Ritters Caspar auf Sachsenburg, hat in der brüderlichen Theilung den neu erworbenen östlichen Theil des väterlichen Erbes erhalten. Dieser bestand aus dem Hole zu Schönau mit der Stadt Haynichen, dem Walde dabei, das Häselicht genannt, nebst den Dörfern Schönerstadt und Harta. Ein besonderer Lehnbrief hierüber ist nicht mehr vorhanden, aber aus späteren Nachrichten geht hervor, dass er auch die Güter zu Börnichen und Wingeudorf besass und auf seine Nachkommen vererbte. Da seine beiden Brüder zu Neusorge und Sachsenburg bedeutende Lehenstücke überkommen hatten, so durfte der älteste Sohn ihnen nicht nachstehen; aber die Gesamtlehenbriefe, welche noch vorhanden sind, geben über die Antheile der einzelnen Erben keinen näheren Ausschluss; • jedoch ergibt sich aus späteren Verhandlungen, dass die Hirschjagd zu Sachsenburg und der Weinberg zu Kötzschenbroda im gemeinschaftlichen Besitze der drei Brüder geblieben war.\n\nHans Von Schonberg setzte seiner Gemahlin Anna das Städtlein Haynichen mit allem Zubehör als rechtes Leibgut aus und der Herzog Georg verlieh ihr dasselbe am 18. September 1503 zu Schellenberg.2 Die beträchtlichen Zinsen, welche mit diesem Leibgedinge verbunden waren, beweisen, dass schon in jenen Tagen das Tuchmachergewerbe in Haynichen blühend und für die Herrschaft einträglich war. Die Stadt entrichtete alljährlich Schock Erbzinsen, 5 Schock Stempelgeld, 1 Schock Zcaugeld (d. h. Farbegeld, vom alten Worte Zawa, d. i. Farbe; zafen bedeutet zieren), 4 Schock Walkgeld, 15 Stein Unschlitt, je ein Stein 12 Groschen, also zusammen 3 Schock. Ausserdem hatte eine Mühle 60 Scheffel Korn und Weizen, 30 Scheffel Malz und 6 Mastschweine jährlich zu zinsen, und es gehörte die Nutzung vom dritten Theile des Haynicher Waldes dazu, dessen jährlicher Ertrag zu 7 Schock veranschlagt war. Dieses Leibgedinge, so wurde ausdrücklich bestimmt, konnte durch die Erben des Hans Von Schonberg von seiner Wittwe mit 2000 rheinischen Gulden losgekauft werden. Diese Summe dürfe ihr jedoch nur zum Niessbrauch dienen und müsse nach deren Tode an ihre Kinder zurückfallen. Die Vormünder der Frau Anna waren Georg von Harías zu Lichtenwalde und Johann von Schleinitz zu Jahnishausen. Vermuthlich war einer derselben ihr Bruder.3\n\nHans von Schonberg hat sich an öffentlichen Angelegenheiten nicht beteiligt. Als Herzog Georg am 7. April 1503 nach Freiberg ???, um den Adel und die Städte des Kreises gegen Gersick von Gutenstein und seinen Anhang in Böhmen aufzubieten und eine Heerfahrtsordnung gegen diese Feinde, welche Fehdebriefe ausgesandt und Bischofs werda geplündert hatten, einzurichten, wurde Hans Von Schonberg zu Schöna mit unter den Gliedern der erzgebirgischen Bitterschaft aufgeführt.4 Kurz zuvor hatte er sich über Fehlgriffe des Abtes Martin zu Zella in seine Gerichtsbarkeit zu beklagen gehabt, Die Schönauer Unterthanen hatten nämlich auf Befehl des Amtmanns zu Schellenberg dem Richter des Klosters im Dorfe Lichtenberg 2 Fass Bier zerhauen. Desshalb forderte sie der Abt vor sein Gericht, wurde aber auf die Beschwerde ihres Gutsherrn in Abwesenheit des Herzogs Georg von dessen Bruder und den Statthaltern am 24. März 1503 auf die Unbilligkeit dieses Verfahrens aufmerksam gemacht,5 Hans Von Schonberg besass 6 Dörfer im Amte Schellenberg. Der Herzog Georg befahl demselben den 2. August 1511, die Steuer und Folge, welche ihm aus diesen Dörfern geraume Zeit entzogen sei, dem Amtmann Caspar Czigeler zurückzugeben.6\n\nIn seinen späteren Lebensjahren nahm Hans Von Schonberg mehrere Darlehen auf. Am 12. April 1521 erborgte er 100 Gulden bei Mag. Grosse, Pfarrer zu St. Nicolai in Freiberg, von dem Predigtstuhl der dortigen Kirche gegen 6 rheinische Gulden Jahreszins, welche auf das Dorf Oberschöna verschrieben wurden.7 Am 15. Mai 1522 verkaufte er an Hern Briccius Fogelssangk, Besitzer des Altars zum heiligen Kreuz in der Pfarrkirche zu Frankenberg, 22'/s Rhfl. Jahreszinsen auf seinen Dörfern Schönerstatt und Harta für 450 Gulden wieder käuflich. Endlich nahm er bei etlichen Altaristen zu Frankenberg den 23. Mai 1522 500 Gülden auf, wofür er 25 Gülden Jahreszins in denselben Dörfern anwies.9 Neue Erwerbungen scheint Hans Von Schonberg aber damals nicht gemacht zuhaben. Derselbe war am 15. December 1524 nicht mehr am Leben, denn an diesem Tage genehmigte der Herzog Georg, dass dessen Wittwe ihr Leibgedinge zu Haynichen gegen eine Jahresrente von 50 guten Schocken auf Lebenszeit an ihre Söhne abtrat.10\n\nHans von Schonberg hat 5 Söhne hinterlassen: Wolf, Hans, Asmus, Moritz und Caspar. Ob diese Brüder anfänglich die väterlichen Güter in Gemeinschaft besessen haben, ist aus den vorhandenen Urkunden nicht zu ermitteln. Der Gesamtlehnbrief, welchen der Herzog Heinrich am 12. Februar 154U dem ganzen Schönberg'sehen Geschlechte ausstellte, führt bloss die Namen der fünf Brüder als Besitzer von Schönau auf, ohne die übrigen zu ihrem Erbe gehörigen Güter zu erwähnen.11 Nach den Visitationsacten vom Jahre 1540 werden die" Von Schonberg als Lehnherren der Kirchen zu Schöna und Haynichen im Allgemeinen angeführt, wenn aber Hans Von Schonberg als Collator von St. Nicolai und der Frühmesse in Haynichen genannt wird, so ist er hier wohl nur als Vertreter seiner Brüder anzusehen. In dem Gesamtlehnbriefe des Churfürsten Moritz vom 7. Januar 1552 12 werden als Besitzer von Schönau nur noch ¿$ Brüder aufgeführt, Asmus (U4) und Caspar lelden und waren damals sicher verstorben, ohne lebensfähige Erben hinterlassen zu haben. Obgleich auch hier die einzelnen Güter nicht besonders erwähnt sind, so geht doch aus anderen Nachrichten hervor, dass schon früher und zwar vor 1546 die Erbtheilung erfolgt sein musste, wie später näher erörtert werden soll.
- siehe Börnichen I.
- Das Rittergut Oberschöna war in frühester Zeit Eigenthum der alten Familie von Schönberg, die durch Bergbau zu grossem Reichthume gelangte und im Meissnerlande und Erzgebirge bedeutende Güter besass. Im Jahre 1399 wird Dietrich von Schönberg als Herr auf Sachsenburg und Oberschöna genannt, und 1488 gehörten diese Güter nebst Neusorge und Börnichen dem geheimen Rathe Caspar von Schönberg, welcher sammt seiner Gemahlin, Barbara von Maltitz, auf einem in der Capelle zu Sachsenburg eingemauerten Denksteine genannt ist. Sein Sohn war Hans von Schönberg, der um das Jahr 1559 starb und Oberschöna Moritz von Schönberg vererbte, welcher 1612 als Herr auf Börnichen, Auerswalde, Wingendorf und Oberschöna mit Tode abging.
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