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151 Der älteste von den vier Söhnen, welche Hans Wolf Von Schönberg der jüngere (102) auf Pulsnitz, Bretnig und Ohorn hinterlassen hat, war:\n\nJohann Georg von Schönberg (105), geboren den 8. Juni 1613. In dem Jahre 1629, wo er seinen Oheim, den Präsidenten Caspar, welcher für die Kinder seines Bruders väterlich sorgte, und auch seinen Vater verlor, hatte er erst das 17. Jahr angetreten. Seine Mutter Ursula, geborene von Tschammer, schickte im Jalire 1633 ihre beiden ältesten Söhne in das Ausland, wo sie nicht nur ausgebildet, sondern auch vor den Gefahren gesichert werden sollten, mit welchen der Ausbruch des blutigsten Krieges damals auch das engere Vaterland heimsuchte. Die beiden Jünglinge zogen über Holland nach England, durchwanderten hierauf Frankreich und Italien. Als sie aber sich zur Heimkehr anschickten, verstarb der jüngere derselben in Siena im Herbste 1636 und Johann Georg kehrte im Anfange des folgenden Jahres allein zurück.\n\nIn der brüderlichen Theilung der väterlichen Güter am 31. October 164O empfing der älteste Sohn das Vorwerk Ohorn mit dem hinteren Theile des Pulsnitzer Schlosses durch das Loos. Die Belehnung erfolgte am 26. August 1642. Johann Georg vermählte sich am 4. Mai 1641 mit Christiane von Friesen aus dem Hause Rötha, der Tochter Heinrichs von Friesen, Geheimen Raths, Kanzlers und Appellationsgerichtspräsidenten. Da ihm eigene Kinder versagt waren, so nahm er sich mit treuer Liebe der Söhne seines vor ihm verstorbenen Bruders Caspar Rudolph an. Nachdem sein andrer Bruder Wolf Georg seinen Antheil au Pulsnitz 1653 vertauscht hatte, verkaufte auch er seine Hälfte des dortigen Schlosses den 12. Januar 1656 an den Geheimen Rath Wolf von Werthern und wohnte von nun an in Ohorn, wo er am 20. Juni 1674 verstarb. Er hatte gemeinschaftlich mit seinem Bruder Wolf Georg das Kapital von 25000 Gulden, welches ihrem Oheim dem Präsidenten Caspar auf die Niederlausitz verschrieben war, geerbt. Damals war dasselbe auf die Güter etlicher Grafen, Herren und Adligen mit den rückständigen Zinsen eingetragen. Als aber die Zinsen auch in jener Zeit stockten, wendete sich auf Antrag der Gläubiger Churfürst Johann Georg den 30. April 1663 au den Herzog Christian von Sachsen-Merseburg, welchem die Niederlausitz gehörte, damit seinen Lehnsleuten ihr Recht gewahrt werde. von Schönberg (291) Hans (Johann) Georg, a. Ohorn, Pulsnitz (I1770)
 
152 Der aus dem alten Adelsgeschlecht derer von Schönberg war der Sohn des Rittmeisters Abraham von Schönberg auf Frauenstein und Rechenberg und der Anna Maria, geborene von Bünau (? 1667). Abraham war der jüngste von acht Geschwistern und kam in Freiberg zur Welt, wohin seine Mutter mit den Kindern vor den Kriegswirren aus Frauenstein geflohen war.  von Schönberg (435) Abraham, Oberberghauptmann (I2566)
 
153 Der Ausstellungsbereich des Museums der Westlausitz, das Elementarium, ist im Ponickauhaus untergebracht. Das Ponickauhaus zhlt zu den wenigen alten Brgerhusern von Kamenz, die nicht beim letzten groen Stadtbrand 1842 zerstrt oder erheblich beschdigt worden sind.\n\nDas Ponickauhaus trägt noch heute den Namen des ersten bekannten Besitzers. 1567 erwarb Hans von Ponickau das Haus als Leibgedinge für seine Frau Barbara. Die Herren von Ponickau waren in der westlichen Oberlausitz begütert. Das nach dem gleichnamigen Dorf südlich von Ortrand benannte Adelsgeschlecht war seit 1308 im Gefolge der Herren von Kamenz vertreten.\nBis 1666 blieb das repräsentative Stadthaus im Besitz der Familie von Ponickau.  von Ponickau Hans (I143)
 
154 Der eine derselben, Hans Heinrich von Gersdorff, dem das Gut in Brüderlicher Teilung zugefallen war, hinterließ es 1660 seinem Bruder Siegmund von Gersdorff. 1671 starb dieser. Sein Sohn, Hans Siegmund von Gersdorff auf Kittlitz und Kleinradmeritz nebst Paschkowitz und später auch auf Buda starb 1693. Dessen älterer Sohn Heinrich Siegmund von Gersdorf, der Kleinradmeritz erbte, geriet in Konkurs, und es wurde das Gut 1713 Gotthard Rudolph von Nostitz auf Teicha zuerkannt, von dem Kurator der beiden Söhne Heinrich Siegmunds aber 1714 wieder für diese erworben. Von diesen starb der ältere Joachim von Gersdorff 1720. Der jüngere Hans Rudolf von Gersdorff wurde 1722 mit Kleinradmeritz und Buda belehnt. 1773 starb er. . Sein Lehnsvetter Johann Ernst von Gersdorff, 1778 mit Kleinradmeritz und Buda belehnt, verkaufte in eben diesem Jahre beide Güter an seine Gattin Johanna Friederike Eleonora von Gersdorff, geborene von Nostitz, erbte sie aber, nachdem sie schon 1779 gestorben war, wieder von ihr. \n\nJohann Ernst starb 1789 und hinterließ seine Güter seiner zweiten Frau Friederike Louise  von Gersdorff a. Gudenborn Hans-Rudolf (I1708)
 
155 Der erste Schönberg , welcher in den Urkunden jener Zeit vorkommt, ist\n\nTuto ??? Sconenbcrch(l).\n\nEr wird am 1. October 1254 unter den Zeugen aufgeführt, welche zu Rochlitz das Gefolge Heinrich Des Erlauchten bildeten, als dieser daselbst dem Kloster Buch reiche Güter zu Belgern, Drevels, Westewitz, Rudenitz, Weitzscheu, Eichart, ? rulan mit der Gerichtsbarkeit in Frauendorf und Kuckeland verlieh. ' Ein Bitter Tuto ohne einen weiteren Beinamen ist 124!) als Zeuge in einer Buchschen Urkunde genannt, als der Propst Friedrich von St. Afra in Meissen einen Streit zwischen diesem Kloster und den Gebrüdern Kezelhude beilegte. * Könnten wir nachweisen, dass er Eine Person mit unsermTuTO Von Sconenberch gewesen sei, so hätten wir den sichern Beweis, dass das bekannte älteste Glied unsers Geschlechts die Ritterwürde erlangt hätte.\n\nNach ihm wird zunächst von Schönberg (012) Sifrid, Ritter (I348)
 
156 Der gesamte Adelssitz wurde mit einer starken Mauer um das Besitztum abgeschlossen. Die südliche Terrasse zwischen Anbau und Mauer entstand ebenso wie die südliche Mauer mit den Backsteinbögen. Der Landschaftspark, welcher im Süden an das Burggelände angrenzt, wurde begonnen. Da Friedrich Karl Albrecht, Freiherr von Linker und Lützenwick (1773-1844) ohne männliche Nachkommen für das Amt als Erb- und Gerichtsherr blieb, entschloss sich Johann das Gut seinem Schwiegersohn Dr. Wilhelm von Wegner (1799-1853) zu vererben. Letzter Besitzer des Anwesens war der Weimarer Kammerherr Erich von Conta, verheiratet mit Mathilde von Wegner, zubenannt Lincker von Lützenwick und Niedertiefenbach. Diese verkaufte das Gut 1892. von Lyncker (Linker und Lützenwick) Friedrich Karl Albrecht, Freiherr (I2144)
 
157 Der größte Teil der Schulden lastete schon vor dem Dreißigjährigen Krieg auf dem Rittergut. Heinrich von Schönberg (1549–1616) auf Purschenstein, Frauenstein, Rechenberg und Mulda hatte keine Kinder, weshalb er die Besitzungen den Kindern seines Halbbruders Abraham (1545–1598), Herrn auf Pfaffroda, Dörnthal und Gamig, vermachte. Die vier Söhne sollten die geerbten Güter gemeinschaftlich nutzen, bis alle Schulden aus den Einnahmen abbezahlt sein würden. Doch bevor die Schuldentilgung erreicht war, einigten sich die Brüder am 26. April 1619 auf eine Teilung in vier gleichwertige Anteile zu jeweils 47047 Gulden. Dann wurden die Besitzungen verlost. Wer einen Anteil erhielt, der einen höheren Wert als 47047 Gulden hatte, musste an seine Brüder Ausgleichssummen zahlen. Der älteste Sohn, Caspar von Schönberg (1573–1622), bekam ein Stadthaus in Dresden (3600 Gulden) und hohe Ausgleichszahlungen. Rechenberg (41623 Gulden) fiel durch Los an Bernhard von Schönberg (1575–1620),  von Schönberg (266) Heinrich, Oberhauptmann, (I2596)
 
158 Der Haupterbe Nicols Von Schönberg war dessen jüngster Bruder,\n\nJohann Georg von Schönberg (124).\n\nEr war geboren zu Wingendorf am 12. August 1610 und verlor seine Mutter, als er erst 3 Monate alt war. Sein Oheim Haubold Von Schönberg auf Börnichen nahm ihn hierauf zu sich, später wurde er von Caspar von Schönberg auf Rechenberg, daim von Abraham Von Schönberg auf Frauenstein erzogen. Nachdem er 1624 zu seinem ersten Pflegevater nach Börnichen zurückgekehrt war, begab er sich 1627 mit Hildebrand und Heinrich von Einsiedel aus Gnandstein und Briessnitz auf Reisen an den Rhein und nahm 1628 holländische Kriegsdienste, wohnte unter des Generalwachtmeisters von Brederodt Regimente 1629 der Belagerung von Herzogenbusch bei, zog nach der Uebergabe dieser Vestung mit dort ein, wurde gefährlich krank und nahm 1630 seinen Abschied. Hierauf reiste er durch die Niederlande, Frankreich, England und Schottland, wollte auch Italien besuchen, wurde aber von seinen Brüdern nach dem Tode ihres Oheims Nicol 1632 heimgerufen. Sein Gut Wingendorf mit Haynichen hatte der Krieg sehr verwüstet, aber er nahm es doch an, um es trotz der misslichen Umstände in Ordnung zu bringen. Am 6. Novbr. 1637 heirathetc er Fräulein Anna Margaretha Von Schönberg aus dem Hause Reinsberg, Lorenz' von Schönberg älteste Tochter erster Ehe, und der Frau Lucretia, seiner Schwägerin, Stieftochter.\n\nEr führte ein eingezogenes Leben, und als am 4. Jan. 1664 seine Ehegattin (geb. 18. Dechr. 1617) verstorben war, so fühlte er sich ganz vereinsamt und beschäftigte sich viel mit Gottes Wort. Als seine Kräfte sichtlich abnahmen, bereitete er sich ernstlich auf den Abschied vom Leben, welcher am 18. Juni 1676 erfolgte. Er und seine Gemahlin liegen in der Kirche zu Frankenberg begraben.M Ausser dem Lehngute Wingendorf mit Haynichen, welches sein Vater besessen hatte, erbte er von seinem Bruder, Nicol, Oberschöna. Auch Börnichen war in seinem Besitzej wir wissen aber nicht, auf welchem Wege er dazu gelangt ist, ob Adam Wolf, für welchen es dessen Vater Moritz Haubold erworben haben soll, es ihm abgetreten hat, oder ob in Folge der oben erwähnten Streitigkeiten, welche darüber schwebten, dieses Gut durch rechtliches Erkenntniss an Johann Georg überwiesen worden ist. Ueberdem kaufte er 1663 auch Wiesa bei Annaberg. Demnach lebte am Schlusse dieses Zeitraums von dem Seitenzweige Börnichen-Wingendorf nur noch Adam Friedrich, Johann Georgs einziger Sohn, welcher schon bei Lebzeiten seines Vaters am 16. Juli 1657 die Lehen über das Haus Wingendorf, das Städtlein Haynichen mit dem Pfarrlehn und das Dorf Frankenstein empfangen hatte.37 von Schönberg (241) Hans Georg (I854)
 
159 Der Höfling stieg zum Hausmarschall und Kammerrat auf. Er sorgte dafür, dass seine Söhne Dietrich Ehrenreich (1676–1748) und Adolf Ferdinand von Schönberg (1685–1758), ebenfalls zu Kammerräten in Sachsen-Weißenfels ernannt wurden.  von Schönberg (377) Dietrich Ehrenreich (I6)
 
160 Der Hofmeister Nikol (+ vor 1476; Nr. 57) auf Schönberg, Reinsberg, Limbach, Wilsdruff und dem Hof Neukirchen, der jüngste Bruder der
Meißner Bischöfe, ist durch seine Söhne, den Hofmeister und Hofrichter Dietrich (+ um 1498) und den Herzoglichen Rat und
Landvoigt Hans (+ um 1508) der Stammvater des Schönberger und des Reinsberger Hauptzweiges.
Auch ihr Bruder Nikol von Schönberg (gest. 1476) gehörte zum Gefolge des Kurfürsten. 1457 erscheint er erstmals als Hofmeister. Nach dem Tod des Kurfürsten blieb er Hofmeister seiner Witwe, der Kurfürstin Margaretha von Österreich (um 1416–1486). Nikols Söhne begründeten den Schönberger und den Reinsberger Hauptzweig.  
von Schönberg (057) Nikol (Nickel), Ritter u. Hofmeister, (I26)
 
161 Der jüngere Bruder Dietrich Von Schonenberg scheint der thatkräftigere gewesen zu sein, zunächst erscheint er früher, als Johann in der Umgebung des Fürsten. Er war Zeuge bei einer Verhandlung zu Altenburg am lt>. März 1328, nach welcher Landgraf Friedrich, damals noch unmündig, das Hospital vor Döbeln dem Kloster zu Staucha übereignet und Letzteres in das günstiger gelegene Hospital verlegt.I2 Am 12. August 1332 befand er sich abermals im Gefolge des Landgrafen zu Dresden, wo dieser eine Schenkung seines Vaters vom 17. Juli 130t) an das Kloster der heiligen Maria Magdalena in Hain bestätigte.13 Auch hat er früher, als sein älterer Bruder die Ritterwürde erlangt, denn als der Landgraf am 27. August 1335 im Feldlager bei Breytenbach beiden Brüdern einen Gunstbrief ausstellte, so werden sie bezeichnet als die Getreuen, Dietrich der Ritter und Johann, Gebrüder, genannt Von Schonenberg.* Ihnen und ihren Erben gewährte dieser Fürst damals der angenehmen Dienste wegen, welche sie ihm bereits erzeigt hätten und noch' ferner leisten wür den, vorzüglich aber zum Ersatz für den Schaden, welchen sie in diesem Dienste erlitten hatten, die Vergünstigung, dass sie von ihren gegenwärtigen Gütern zu der Michaelis fälligen Bete statt eines Pfundes Silber nur 15 Groschen und 4 Scheffel Getreide, halb Weizen und halb Hafer, beitragen sollten.11 von Schönberg (025) Dietrich, Ritter (I346)
 
162 Der Nebenzweig Schönau-Börnichen des Hauses Sachsenburg.\n\nWährend die beiden älteren Zweige der Linie Schönau ihr Stammhaus verlassen haben, um sich in der Lausitz und in Frankreich neue Wohnsitze zu begründen, blieb der jüngste Zweig dieser Linie in der Heimat zurück und bewahrte nicht nur die ihm zugetheilten Erbgüter, sondern erwarb dazu auch noch die sämmtlichen Lehen, welche Hans der ältere Von Schonberg (50), der Stifter des Schönauer Zweiges, in seiner Hand vereinigt hatte. Nach dem Tode Moritz des älteren (95) gingen die Güter desselben an seine noch lebenden 5 Söhne über. Der älteste derselben,\n\nHans Georg von Sehonberg (112), geboren 1549, empfing seine Bildung auf der Fürstenschule zu Meissen und kam durch Vermittelung des Churfürsten August 1564 an den Hof des Kaisers Maximilian II., wo er sich 4 Jahre aufgehalten hat und in allen ritterlichen Künsten geübt wurde, bis ihn der Kaiser wehrhaft machte. Hierauf ist er mit dem Obersten Georg Wilhelm von Bernsdorf in den niederländischen Krieg gezogen und hat sich nach seiner Rückkehr an den Hof des Administrators von Magdeburg, Johann Friedrich von Brandenburg, nach Halle begeben, wo er als Kammerjunker angestellt wurde. Von hier aus wohnte er zwei Zügen nach Frankreich, zuerst als Fähnrich, dann als Lieutenant, bei und bekleidete hierauf die Stelle eines Stallmeisters am Halleschen Hofe. Bald darauf wurde er von dem Churfürsten Christian I. zum Rittmeister und Amtshauptmann zu Nossen und später vom Administrator Friedrich Wilhelm zum Obersteuereinnehmer ernannt. Dieses letztere Amt hat er bis an sein Ende verwaltet. Den 6. November 1598 wurde er neben M. Johann Müller, Pfarrer zu Oederan (nachmals Superintendenten zu Chemnitz) als Visitator der Kirchen im Freiberger Kreise verordnet.l\n\nAm 12. November 1581 ehelichte er Jungfrau Margaretha vonllonsberg, die Tochter des gestrengen Hans von Honsberg auf Schweta bei Döbeln. Ihm war in der Erbtheilung das Rittergut Oberschöna zugefallen. Er und seine Brüder hatten gemeinsam mit dem Bünauschen Geschlechte, namentlich mit Rudolph von Bünau auf Weesenstein und Blankenstein, Heinrich von Bünau auf Tetzschen und Günther von Bünau auf Schonstein und Lauenstein, die Anwartschaft auf das Gut Grebichen erlangt. Vermuthlich hat man hierunter das nach Sorau eingepfarrte Rittergut Grabig zu verstehen, da ausserdem in den beiden Lausitzen ein ähnlicher Name nicht vorkommt. Johann Georg Von Schonberg empfing für sich und seine damals noch lebenden 3 Brüder, Moritz, Nicol und Haubold, mit denen von Bünau am 8. März 1600 die Lehen an diesem Gute, die sämmtlichen Berechtigten traten aber den 26. November 1601 ihre Antheile an Rudolph von Bünau auf Weesenstein ab. 2 Johann Georg Von Schonberg war ein frommer und redlicher Mann, welcher das Vertrauen seiner Fürsten besass und mehrfach Aufträge empfing, sie zu vertreten.3 Er selbst hatte keine Kinder und starb auf einer Geschäftsreise zu Wünschendorf den 27. Januar 1618. Seinem ausdrücklichen Wunsche gemäss wurde er in Oberschöna neben seinen lieben Eltern beigesetzt. * Aus seinem beim Stadtrathe zu Freiberg den 4. October 1617 niedergelegten und am 13. März 1618 publicirten Testamente, dessen Abschrift sich im Geschlechtsarchive befindet, geht hervor, dass er ein sehr guter Hauswirth gewesen ist und für seine Geschwister und deren Anverwandte mit wahrer Liebe gesorgt hat. Er hinterliess ein ansehnliches Vermögen, so dass er zunächst seiner Wittwe ausser ihrem Leibgute noch 200 Gülden Jahreszinsen aussetzen konnte.5 Ueber sein Lehngut, welches er verbessert und schuldenfrei gemacht hatte, verfügte er natürlich nicht, setzte aber zu Haupterben seines übrigen Nachlasses die vier Söhne seines 1612 verstorbenen Bruders Nicol ein, weil sie von ihrem Vater Wenig geerbt hatten, auch bestimmte er, dass nur die verordneten Testamentsvollstrecker, Caspar Rudolph von Schönberg auf Wilsdruf und Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein, des Erblassers Schwager, den Nachlase aufnehmen, jene Haupterben jedoch jeder 500 Gülden vorausbekommen, die übrige Baarschaft aber zu Lehen machen sollten, an welchem die mitbelehnten Vettern die gesammte Hand haben müssten. Diese 4 Haupterben erhielten auch die goldenen Ketten des Verstorbenen, die älteren derselben, Moritz und John, seine beiden Armbänder. Jeder seiner noch lebenden Brüder, Moritz und Haubold, empfing ein Legat von 2000 Gülden, jede der beiden Schwestern, Barbara von Miltitz und Agnes von Hartitzsch, 1000 Gülden. Der Tochter seines verstorbenen Bruders Nicol, Barbara Margaretha, welche er erzogen hatte, setzte er 3000 Gülden aus, welche bis zu ihrer Vermählung jährlich mit 150 Gülden verzinst werden sollten. Ausserdem erhielt sie eine Panzerkette mit dem Bildnisse des Churfürsten Christian L; 1000 Gülden setzte er für milde Zwecke aus. Von den Zinsen derselben sollten 40 Gülden an Schüler und Hausarme inHaynichen, 20 Gülden an Arme in Schöna und Reichenbach durch die Geistlichen vertheilt werden. Jeder der Testamentsvollstrecker empfing einen silbernen Becher mit dem Wappen und Namen des Erblassers zu dessen Gedächtniss, welcher 30 Thaler gekostet hat und hatte sich ein Rappier aus dem Nachlasse auszuwählen. Da die Brüder Georg Heinrich und Hans Von Schonberg auf Neusorge und Frankenberg gegen den Erblasser beim Oberhofgericht zu Leipzig geklagt hatten, dass er ihnen in der Vormundschaft nicht treulich vorgestanden, woran sie ihm vor Gott und der Welt Unrecht gethan hätten, so wurden endlich die Erben verpflichtet, den Rechtsstreit gegen die ehemaligen Mündel des Obersteuereinnehmers durchzuführen und seinen ehrlichen Namen in der Grube zu retten. * von Schönberg (168) Hans Georg (I584)
 
163 Der Neuaorgaer Zweig des Saehsenburger Hauses bis zum Ende des dreissigjährigen Krieges.\n\n\nWolf (Wolfgang) von Schonberg (51) war der zweite Sohn des Ritters Caspar Von Schonberg auf Sachsenburg. Am 7. Jan. 1492 empfing er mit seinen beiden Brüdern die Gesammtlehen über die oben genau verzeichneten Saehsenburger Güter vom Herzog Georg in Vollmacht seines Vaters Albreçht.l Diese Güter wurden anfänglich gemeinsam verwaltet, daher stellten die drei Brüder auch den Begabungsbrief für ihre Schwester an das Jungfrauenkloster in Freiberg auf das Dorf Reichenbach gemeinschaftlich den 11. April 1498 aus.2 Später wurde der Schönauer Theil der Güter an den älteren Bruder Hans abgetreten, aber Wolf und Caspar verwalteten die Saehsenburger Besitzungen noch längere Zeit gemeinsam. So stellten sie Beide am 25. April 1502 den Schuhmachern zu Frankenberg einen Innungsbrief aus,3 und als ihnen der Rath daselbst das Ungeld auf 10 Jahre bewilligte, verliehen sie ihm den Wcinschank nebst andern Gerechtigkeiten 1513. Erst im Jahre 1535 sollen sie die Theilung ihrer Güter ausgeführt haben, auch waren gewisse Lehnstücke noch im Jahre 1519 im gemeinsamen Besitze der drei Brüder, denn am 9. Febr. dieses Jahres gaben sie ihre Einwilligung, dass die Stadt Haynichen 18 RhH. Zins für 300 Rhfl. Hauptsumme an die Stiftskirche in Freiberg verkaufte.5 Die beiden jüngeren Brüder vertauschten auch den 21. Novbr. 1527 mit Genehmigung des Herzogs Georg die Fischereigerechtigkeit in der Zschopau von der alten Brücke in Mittweida bis nach Dreiwerden und darüber hinauf bis zum grossen Steine, sowie die obere und niedere Gerichtsbarkeit auf beiden Ufern, gegen einige Wiesen.6 Bei der Vermählung des Herzogs Heinrich 1512 war Wolf unter dem Gefolge der Herzogs Georg in Freiberg anwesend und nahm an den Kampfspielen Theil, welche damals gehalten wurden.* Im Jahre 1530 finden wir Wolf Von Sciionberg als Amtmann zu Meissen. Er verglich nämlich mit den herzöglichen Räthen, Georg von Carlowitz, Amtmann in Radeberg, und Dr. Ludwig Fachs, den Pfarrer zu Rosswein mit dem Rathe daselbst bezüglich des Bierschenkens. Sie hatten dazu vom Herzog Friedrich, im Namen seines Vaters, des Herzogs Georg, Auftrag empfangen.7 Als Amtmann zu Meissen befand er sich auch am 17. Juli 1531 zu Grimma, um im Namen des Herzogs Georg den sogenannten Machtspruch daselbst zu vollziehen.8 Er besass überhaupt das Vertrauen seines Landesherrn und weil er im Bergwesen sehr erfahren war, so zog ihn Herzog Georg zur Abnahme der Bergrechnungen in Freiberg Viti 1532 und 1534 zu. Auch unter der Regierung des Herzogs Moritz bat er Convers. Pauli 1542 daselbst mit bei der Legung der Bergrechnung gesessen.9 Er befand sich mit unter den Räthen des Herzogs Georg, welche 1536 zu Leipzig einen Vergleich in den Glaubensstreitigkeiten desselben mit seinem Vetter, dem Churfürsten Johann Friedrich, zu vermitteln suchten. Georg hatte nämlich die Herren von Hopfgarten zu Mülverstädt, welche den lutherischen Glauben angenommen hatten, schon 1532 zur Auswanderung und zum Verkaufe ihrer Güter zwingen wollen. Diese hatten sich, als dieser strenge Befehl nach längerer Verzögerung ausgeführt werden sollte, mit der Bitte um hülfreiche Verwendung an den Churfürsten gewendet. Als der Herzog gegen andre lutherisch gesinnte Edelleute seines Landes, namentlich gegen Anton Von Schonberg, noch strenger verfuhr und diesem sogar die erlangte Kaufsumme für die bereits aufgegebenen Güter vorenthalten wollte, auch die Verwendung Johann Friedrichs nicht beachtete, so gebot der Churfürst ebenfalls seinen katholischen Edelleuten, Georg von Harroszu Osmannstädt, Georg Vitzthum in Eckstädt und Johann von Reinsberg, ihre Güter zu verkaufen und sein Land zu meiden. Bei der grossen Erbitterung der fürstlichen Vettern war die Vermittelung ihrer Räthe lange fruchtlos, bis es den 5. Juni dem Landgrafen gelang, seinen Schwiegervater, welcher sich nach Weissenfels begab, und den Churfürsten, der in Naumburg vei weilte, dahin zu vergleichen, dass die Edelleute, welche den Glauben ihres Landesfürsten nicht theilten, zwar ihre Güter behalten sollten, ihre Glaubensübungen aber hier nicht öffentlich halten dürften, sondern hierzu sich ausser Lands begeben müssten.\nDurch Begnadigung des Herzogs Georg erlangte Wolf Von SchonBerg schon im Jahre 1526 die Anwartschaft auf die Güter der Herren von Meckau zu Limbach und Wolperndorf, auch hatte ihm auf Verwendung des Herzogs der Abt Hilarius zu Chemnitz den Anfall der Meckauschen Dörfer Grüna und Beichenbrand zugesichert. Als nun 1538 Diez von Meckau verstarb und seine Verwandten, welche noch lange in Böhmen und Oestreich angesessen waren, keine Lehnsfolge hatten, so erhielt Wolf jene Güter. Auch Wolperndorf in der Altenburger Pflege verlieb ihm der Churfürst, jedoch nur unter der Bedingung, dass er es daselbst in Glaubenssachen den Ordnungen des Landesherrn gemäss halten hesse. Wolf hat sich auch, aber erst nach dem Tode des Herzogs Georg 1539, öffentlich zu dem lutherischen Glauben bekannt.\n\nEr war mit Margaretha von Haugwitz aus dem Hause Cleeberg vermählt gewesen und hinterliess drei Söhne: Hans, Wolf und Georg. Er verstarb zu Dresden den 26. Januar 1546 und ruht daselbst hinter dem Altar der alten Frauenkirche, wo ihm ein steinernes Denkmal aufgerichtet worden ist. \n\nNach dem Tode Wolfs trennte sich die Neusorgaer Linie in zwei besondre Zweige. Von seinem zweiten Sohne Wolf, welcher Neusorge erbte, stammte die Neusorgaer Nebenlinie ab, sein jüngerer Sohn Georg erhielt Limbach mit Ober-, Mittel- und Niederfrohna und stiftete den Limbacher Seitenzweig. von Schönberg (094) Wolfgang Georg (I567)
 
164 Der reiche Nikol von Schönberg (1513–1592), Herr auf Rothschönberg und Mylau, besaß zwei Häuser in Freiberg. Es sind wahrscheinlich die gleichen Häuser, die Hans Burkhard von Schönberg (1592–1651) 1618 sowie 1642 verkaufte von Schönberg (132) Nikol d.Ä., a. Mylau mit Lengefeld, (I1589)
 
165 Der Ritter Caspar Von Schonberg wurde bald nach dem Tode des Churfürsten Friedrich von dessen Söhnen, dem Churfürsten Ernst und dem Herzoge Albrecht, als geheimer Rath angestellt und kommt seit dem Jahre 1465 in vielen wichtigen Verhandlungen als Rechtsbeistand, Botschafter und Zeuge derselben vor. So nahm er die erste Stelle unter den Räthen ein, als die Fürsten am 4. Juni 146ü zu Meissen in einer Irrung zwischen Georg, Burggrafen zu Leisnig, Herrn zu Penig, und dem Abt und Archidiaconus Caspar in Chemnitz über den Kauf von Gotfristorf zu Gunsten des ersteren, welcher dieses Dorf von der Abtei rechtlich erworben hatte, eine Entscheidung fällten.19 Dass er sich damals gewöhnlich am Hofe der Fürsten aufhielt, bezeugen die zahlreichen Lehnsverhaudlungen, welchen er beiwohnte. So wurde er mit seinem Vetter, dem Ritter Dietkich Von Schonberg, am 16. December 1467 Vormund der Frau Anna, des edeln Herrn Albrecht's, Birken von der Duba, Herrn zu Mühlberg, Ehegattin, als diese die Kemnate und die Hälfte der Stadt Mühlberg mit Nutzungen und Zugehörungen als Leibgedinge von den Fürsten empfing.20 Am 4. Juni 1469 erschien er als Zeuge bei der Belehnung des Hans Rulike mit Gränitz, zu welchem neben .andern Gütern auch die Gerichte in Langenau gehörten,21 und befand sich den 4. Januar 1470 im Gefolge der fürstlichen Brüder, als diese zu Dresden bekannten, die stiftmeissnischen Lehen vom Bischof Dietrich in Empfang genommen zu haben.22\n\nSeit dem Jahre 1469 wird der Ritter Caspar Von Schonberg bei öffentlichen Verhandlungen als Land voigt zu Meissen aufgeführt, wie auch die Bestallungsbriefe des Dresdner Hauptstaatsarchivs von 1469, 1473, 1474, 1476 und 1477 bezeugen von Schönberg (071) Kaspar, Ritter (I191)
 
166 Der Sachsenburger Zweig II der älteren Schönberg'achen Linie bis zu seiner Trennung in mehrere Seitenzweige.\n\nCaspar von Schonberg (36),\n\nder jüngste Sohn des churfürstlichen Hofmeisters Hans von Schönberg, erscheint schon im Jahre 1448 ebenfalls als Hofmeister.1 Da der Vater desselben nach dieser Zeit nicht mehr erwähnt wird, so nehmen wir an, dass er damals bereits verstorben war; denn das Fürstenhaus Wettin pflegte die Verdienste seiner (jetreuen im Tode dadurch zu ehren, dass es die Hofämter derselben auf einen ihrer Söhne übertrug. Am 15. April 1449 stellte der Churfürst Friedrich der Sanftmüthige einen Gesammtlehnbrief über die von den Gliedern der älteren Linie Schönberg gemeinsam besessenen Güter aus, in welchem ausdrücklich erwähnt wird, dass der Antheil des verstorbenen Ritters Hans auf seine beiden Iehnsf ähigen Söhne Heinrich und Caspar übergegangen sei.2 Diese Güter wurden am 25. Januar 1454 in zwei Theile gesondert, in den Schönberg-Reinsbergschen Antheil, welchen der Bischof Caspar mit seinem jüngeren Bruder Nicol gemeinsam übernahm, und in den Saehsenburger Theil, welcher dem Meissner Dompropst Dietrich mit seinen beiden Neffen, Heinrich und Caspar, zufiel.3 Dieser letztere Antheil bestand vorzugsweise in den Gütern, welche schon der altsachsenburger Zweig der jüngeren Linie erworben und der Lehnsverbrüderung von 1422 gemäss ihren Vettern zu Schönberg und Reinsberg vererbt hatte, namentlich in Sachsenburg mit Frankenberg und mit den Zinsgütern in der Umgebung von Zschochau und Mittweida, welche bei der Vertheilung der vormaligen Gesammtlehen an den Saehsenburger Zweig der jüngeren Linie gefallen waren.4 Ob der Hof Neukirchen mit Zubehör ein altes Besitzthum der älteren oder der jüngeren Linie gewesen sei, ist nicht mehr nachzuweisen, wohl aber wissen wir, dass das Dorf und Vorwerk Limbach bei Wilsdruf 1445 und 1458 und die Stadt Haiiiichen mit dem halben Walde 1446 von der älteren Linie angekauft worden ist.5 Wingendorf (damals Wenigendorf) wird zuerst in dem Erbtheilungsbriefe vom 25. Januar 1454 als Schönbergsches Besitzthum erwähnt und kann nur kurz zuvor erworben worden sein, denn am 27. August 1451 hatte der Churfürst Friedrich der Frau Margaretha, Mulich's von Karlowitz, Voigt's zu Burgau Ehegattin, den Hof, das Vorwerk und Dorf Wenigendorf zum Leibgedinge gereicht,6 Vor dem Jahre 1454 hat die ältere Linie noch das Dorf Mockeritz in der Dresdner Pflege von Georg Bussmaun, die Leute zu Kötzschenbroda von Caspar, Paul und Balthasar Weighard, die Leute zu Nassenbabe (oder Bele) in der Pflege zu Hain von Hans Jude und Heinrich von Melen (Mylau) gekauft.7 Alle diese Güter wurden dem Sachsenburger Theile zugewiesen. Am 9. April 1464 empfingen die gemeinschaftlichen Besitzer vom Churfürsten Friedrich die Lehen über die Dörfer Grosseuhayn und Kleinhayn in der Freiberger Pflege," scheinen aber nach dieser Zeit grössere Erwerbungen nicht gemacht zu haben, da offenbar ihr Hauptzweck war, nur den Grundbesitz in der nächsten Umgebung von Sachsenburg zu sichern und zu erweitern, dahingegen aber die entfernt und zerstreut liegenden Besitzungen zu veräussern, um an deren Statt zur Abfindung des zweiten lehnsfähigeu Haupterben eine entsprechende Herrschaft anzukaufen. Dieses Vorhaben wurde, wie bereits erwähnt ist, noch beim Leben des Bischofs Dietrich im Jahre 1473 durch Veräusserung der Höfe Neukirchen und Limbach mit den Zinsgütern in der Meissner Pflege und den dadurch möglich gewordenen Ankauf der Herrschaft Stollberg durchgeführt. Wahrscheinlich wurden in jener Zeit auch die Güter in Mockeritz und Nasseböhle, sowie die Besitzungen in der Umgebung von Staucha und Zschochau veräussert, um eine Ausgleichung zu vermitteln, wenigstens werden diese Güter in dem ersten ausführlichen Lehnbriefe über Sachsenburg vom 1. April 1482 nicht mehr aufgeführt; ausserdem aber fehlt jede urkundliche Nachricht über den Verkauf dieser Besitzungen.9\n\nBald nach dem Tode des Bischofs Dietrich erfolgte die Erbtheilung unter seinen beiden Neffen, durch welche der Ritter Caspar die Sachsenburger Herrschaft mit den damit verbundenen Gütern erhielt. Da der eigentliche Theilungsvertrag nicht auf unsere Zeit gekommen ist, so erfahren wir die näheren Bedingungen der brüderlichen Auseinandersetzung nicht, aber ein Gesammtlehnbrief vom 24. Februar 1477, welcher die alte Lehnverbrüderung unter den Gliederu der älteren Linie zu Stollberg, Sachsenburg, Schönberg und Reinsberg theils unter sich, theils mit ihren Vettern zu Purscheustein erneuert, bezeugt, dass in der bereits erfolgten Theilung „Er Caspar Ritter mit dem Schlosse Sachsenburg „und Städtlein Frankenberg mit Hahnchen, dem Walde Heselich und „andern seinen Gütern" von dem Churfürst Ernst und Herzog Albrecht zu Dresden beliehen worden sei.10 Der Mangel eines besonderen Lehnbriefs über die Sachsenburger Güter aus demselben Jahre macht es unmöglich, genau anzugeben, welche Besitzungen der Ritter Caspar als alleiniger Inhaber empfing. Spätere Lehnbriefe beweisen, dass von den alten Zugehörungen der Herrschaft kein Dorf abgekommen war. Am 1. April 1482 gehörten ausser Frankenberg und Hainichen mit dem Walde Häselich die Dörfer Sachsenburg, Seifersbach (früher als Silbersbach bezeichnet), Mühlbach, Hausdorf, Gunderisdorf, Crumbach, Frankenau, Bemisdorf (das heutige Biensdorf), die Männer zu Thalheim und Altmittweide noch zu dem Schlosse Sachseuburg, wie in früheren Zeiten. In der Nachbarschaft dieser Besitzungen hatte der Ritter Caspar Von SchonBerg damals noch den Kretzschmar zu Thalheim mit den Obergerichten „soweit des Kretzschmars Haus und Hof begriffen ist",11 Schönborn und Zschepich erworben. Dieser letztgenannte Ort, das heutige Zschöpchen, war in jeuer Zeit mit einem gleichnamigen Hofe und Vorwerke verbunden, welches Reinfolt von Stoc'khausen besessen hatte. Ob dieses Rittergut gleichzeitig mit dem Dorfe an den Ritter Caspar Von Schonberg übergegangen ist, lässt sich aus dem Lehnbriefe vom 1. April 1482 nicht klar erkennen,lä wohl aber ist es aus einer wenig späteren Nachricht unzweifelhaft, dass derselbe den Hof und das Vorwerk Zschepich wirklich besessen hat. Unter den Lehnstücken, welche nach Caspars Tode an seine drei Söhne übergingen, wird ausdrücklich der Hof und das Vorwerk zu Zscheppich mit dem Dorfe daselbst und dem Walde an der Zschopau hinab nach Mittweide gelegen neben andern Wäldern,*) Aeckern und Wiesen, die etliche von der Mittweide von jenen zur Lehn haben, aufgeführt. Jedenfalls hatte Caspar das ganze Besitzthum Reinfolt's von Stockhausen an sich gebracht, denn seine Söhne wurden noch mit dem jetzt nicht mehr vorhandenen Dorfe Wendelingen und 2 Bauern zu Schweikershain sammt den Erbgerichten darüber beliehen, jedoch sollten diese letztgenannten Güter erst nach dem Tode der ehrbaren tugendsamen Frau Anna, Wittwe Reinfolt's von Stockhausen, an dieselben fallen, weil sie zum Leibgedinge derselben gehörten. Dieses Rittergut Zschöppich,zu welchem später der Thalheimer ? retzschmar, Schönborn, das Vorwerk Biensdorf, Crumbach, Frankenau, die Männer zu Altmitt weide und Schweikershain nebst Wendelingen geschlagen wurde, erhielt von Caspars Söhnen den Namen Neusorge, welchen es noch heute führt. Nur in dem Dorfe Zschöpchen bei Mittweida hat sich der alte Name des Hofes Zschöppich bis auf unsere Zeit erhalten. von Schönberg (071) Kaspar, Ritter (I191)
 
167 Der Schönau-Pulsnitzer Nebenzweig des Hauses Sachsenburg.\n\nHans Wolf von Schönberg (117).\n\nder älteste Sohn des churfürstlichen Rathes und Amtshauptmanns zu Rochlitz, Wolf Von Schonberg auf Schönau, wurde am Sonntage Cantate, den 4. Mai 1539, geboren. Einen Theil seiner früheren Jugend verlebte er am Hofe des Herzogs Albrecht in Preussen1, später zog er mit seinem jüngeren Bruder Caspar 1560 nach Strassburg, um sich wissenschaftlich fortzubilden, folgte demselben aber nicht nach Frankreich, sondern scheint sich an den Hof des Churfürsten August begeben zu haben. Im Jahre 1562 befand er sich im Gefolge seines Herrn auf dem Wahltage zu Frankfurt, als Maximilian H. zum römischen Könige ernannt wurde.2 Er war Kammerjunker des Churfürsten, welcher ihn neben dem Hofmarschalle Hans Georg Von Krgsigk bei grossen und stattlichen Zusammenkünften als einen Vicemarschall gebraucht hat. Im Jahre 1563 vermählte er sich mit Fräulein Ursula Von CarloWitz, der nachgelassenen Tochter des herzoglichen Rathes Georg Von Carlowitz aufKriebstein, welche ihn nach vierzigjährigem Ehestande überlebt hat.3 Vorher scheint er kurze Zeit an dem Kriege Theil genommen zu haben, welchen der König von Dänemark gegen Schweden führte.4\n\nEinige Jahre später, vermuthlich um 1571, trat Hans Wolf in französische Kriegsdienste, indem er für den König Reitergeschwader in Deutschland warb; doch wird ausdrücklich bemerkt, dass er trotzdem seine Stellung am sächsischen Hofe nicht aufgegeben habe. Diess war möglieh, weil der Werbedienst nur ein Nebengeschäft war, doch traten aueh Zeiten ein, wo er die Reiterhaufen selbst nach Frankreich geleiten und in den Kampf führen musste. Hans Wolf besass, wie Dr. Leyser berichtet, nur ein geringes väterliches Erbtheil und weil ihn Gott mit vielen Kindern gesegnet habe, welchen er neben einem ehrlichen Namen gern Etwas hinterlassen wollte, davon sie sieh adelig unterhalten könnten, so habe er das ihm dargebotene Amt angenommen. Der Einfluss des französischen Feldmarschalls, Caspar Ton Schonberg, welcher damals die volle Gunst des Königlichen Hauses besass und wichtigere Aufträge auszuführen hatte, mag wohl vorzugsweise seinen Bruder bestimmt haben, das von jenem bisher betriebene Werbegeschäft zu übernehmen. Wenn die Nachwelt mit Recht Anstoss an der Gesinnungslosigkeit der protestantischen Ritterschaft Deutschlands genommen hat, welche schaarenweise über den Rhein zog, um dem Könige bei der Unterdrückung ihrer eigenen Glaubensgenossen Beistand zu leisten; so ist Hans Wolf Von Schonberg von diesem Vorwurfe frei zu sprechen, denn er trat zu einer Zeit in den Dienst der Französischen Krone, als nach der Versöhnung der Parteien das Religionsedict erlassen war; später würde ihm sein strenger Churfürst die Erlaubniss hierzu nicht ertheilt und er selbst darum auch schwerlich nachgesucht haben. Auffälliger ist es, dass er, der treue Anhänger des lutherischen Bekenntnisses, unmittelbar nach der Bartholomäusnacht seine Stellung zum französichen Hofe nicht aufgegeben hat. Ob er den Hofzeitungen Glauben schenkte, dass eine Verschwörung des Admirals und seiner Anhänger gegen das Königliehe Haus jenes grässliche Blutbad veranlasst habe, oder ob seine bedeutenden Forderungen an die Staatskasse ihn verhinderten, sein Amt niederzulegen, wissen wir nicht. Im Jahre 1573 wurde er nach Polen gesandt, um die Erwählung Heinrichs von Anjou zum Könige dieses Landes mit fördern zu helfen.5 Am 31. December 1576 war er aus Frankreich heimgekehrt und theilte dem Churfürstcn mit, dass die Reiter, welche '26 Monate gedient, nur 10 Monate Sold erhalten hätten, während die neu angeworbenen für die Dienstzeit von 8 Monaten nur dreimonatlichen Sold empfangen hätten. Drei Cardinäle hätten sich jedoch für den König verbürgt, dass die Rückstände 1577 zu Frankfurt gezahlt werden sollten. Am 19. August 1577 schrieb er dem Churfürsten von Schönau aus, er sei vom Könige mit andern Obersten namentlich mit Ditz Von Schonbekg und dessen Bruder nach Metz beschieden worden um über die Werbung von 7200 Pferden zu verhandeln.*) Später war er mit dem Grafen Burchardvou Barby in Thüringen und Meissen beschäftigt, Reiterhaufen anzuwerben. Diess geschah noch im Jahre 1585 und 1586, als der Bürgerkrieg in Frankreich heftiger, denn jemals entbrannt war. Von besonderen Waffenthaten Hans.wolf's haben wir keine nähere Kunde, doch ernannte ihn der König Heinrich III. seines ritterlichen Verhaltens wegen zum Obersten der deutschen Reisters, wie jene Geschwader in Frankreich hiessen.6\n\nIn dieser Stellung verblieb Hans Wolf bis zum Tode des Churfürsten August 1586. In jener Zeit war die französische Staatskasse so erschöpft, dass die deutschen Krieger häufig ohne Sold heimziehen und dass die Werber nicht selten das Anrittgeld7 verlegen mussten. Unter diesen Umständen war es dem Obersten gewiss erwünscht, dass der neue Churfürst Christian I. ihn zu seinem Hofmarschall ernannte. Weil er aber gerade damals beauftragt war, für den König 900 deutsche Reistres anzuwerben und überdem noch Gehaltsrückstände zu fordern hatte, so bat er den Churfürsten, bei dem Könige seine Entlassung und die Befriedigung seiner Ansprüche'auszuwirken. Der Churfürst wendete sich desshalb an den i'eldmarschall Caspar Von Schonberg, welchem er mittheilte, wie es seine Nothdurft erfordere, dass er nach einem vornehmen, verständigen und ansehnlichen von Adel trachte, welchen er in seiner angehenden churfürstlichen Regierung zu seinem Hofmarschalch brauchen möchte, dazu er denn Hans Wolf Von Schonberg Zu Pulsnitz Christen vor genugsam geschickt und tüchtig erachte. Da er nun nicht zweifle, Seine Königliche Würde von Frankreich werde, ihm zu freundlichem Gefallen, jene Werbung dem Obristen erlassen, und ihn seines Nichterscheiliens halber entschuldigt halten, in Erwägung, dass derselbe dem Könige auch dieser Ort nichts desto weniger daneben auch nützlich und dienstlich sein könne, so bittet er, die Königliche Würde möge gnädigst bewilligen, dass Hans Wolf seiner aussenstehenden Pension so vollkömmlich als wenn er selbst zur Stelle kommen wäre, befriedigt werde und dass ihm, wenn die jetzige Werbung ihren Fortgang nicht gewinnen thäte, in Abschlag obangeregter seiner hinterstelligen Pension die 7200 Sonnenkronen Anrittgeld, welche ihm auf 900 Pferde zugefertigt wären, überantwortet werden und bleiben möchten.s Hierauf schrieb der König Heinrich III. an seinen Obersten Hans Wolf am 21. Juli 1586, er billige die Wahl, welche sein Cousin der Churfürst gstroffen habe und entbinde seinen Diener sehr gern von dem übertragenen Aushebungsgeschäft der 900 Pferde, wolle ihm auch, wenn er jene Werbung aufgäbe, die 7200 Thaler zur Deckung seiner rückständigen Forderungen belassen, behalte sich jedoch vor, jenes Geld zur Anwerbung anderer Truppen zurückzuverlangen, wenn es die Nothwendigkeit erfordere.9\n\nHans Wolf und seine Söhne werden beschuldigt, ihre Pulsnitzer Unterthanen sehr hart behandelt zu haben, so dass diese zunächst bei dem Landvoigte und dann sogar bei dem Kaiser Recht suchten, ohne Hülfe zu finden. Für diese Schritte sollen die Hintersassen später au Gut und Freiheit empfindlich gestraft und gezwungen worden sein, demüthig Abbitte zu leisten.M Da auch Leyser in der Leichenpredigt sagt, man habe den Obersten Hans Wolf für einen scharfen Regeuten ausgeschrieen und beschuldigt, als wenn er seinen Unterthanen allzu streng gewesen sei, so müssen wir jene Anklage für begründet halten. Bei unserer gänzlichen Unbekanntschaft mit den Ursachen und dem Gegenstande dieser Streitigkeiten verzichten wir darauf, jenen Vorwurf zu mildern, wenn auch die übrigens so ehrenwerthe Gesinnung des Hofmarschalls nicht annehmen lässt, dass er ungereizt so hart verfahren sei. von Schönberg (165) Hans Wolf (der Ältere), Hofmarschall, a. Pulsnitz, (I1688)
 
168 Der Stifter Christoph von Loß verstarb 1609 und erhielt ein überlebensgroßes Epitaph in der Kirche von Loß a. Pillnitz u. Graupa, Christoph d. Ältere, Hofmarschall u. Oberschenk (I862)
 
169 Die beiden Mitglieder der Familie von Schönberg, die in der Kaiserlichen Marine dienten, kamen im Krieg uns Leben. Karl von Schönberg (1872–1914), der Kapitän der „Nürnberg“, ging als „Kriegsheld“ in die deutsche Marinegeschichte ein. Der Kleine Kreuzer „Nürnberg“ befand sich in der Südsee, als die Kriegserklärung bekannt wurde. Kapitän zur See Karl von Schönberg schloss sich am 6. August 1914 dem deutschen Kreuzergeschwader an, das unter dem Kommando des Vizeadmirals Maximilian von Spee (1861–1914) durch die Südsee kreuzte. Ende August 1914 trennte sich die „Nürnberg“ von den Großen Kreuzern „Scharnhorst“ und „Gneisenau“, um in Honolulu auf Hawaii Post abzusenden und um Nachrichten zu empfangen. Auf dem Rückweg zerstörte es bei Fanning Island, einem Atoll südlich von Hawaii, das Seekabel zwischen Kanada und Australien. Nachdem sich die „Nürnberg“ wieder dem Kreuzergeschwader angeschlossen hatte, trafen die deutschen Schiffe vor der chilenischen Küste am 1. November auf ein britisches Geschwader aus vier Kriegsschiffen. Vizeadmiral Spee stellte sich dem Gegner, um ihn zu vernichten. Am Abend eröffneten die vier deutschen Kriegsschiffe „Scharnhorst“, „Gneisenau“, „Leipzig“ und „Dresden“ auf elf Kilometern das Feuer. Schon die ersten Salven trafen. Die schwer beschädigte „Monmouth“ brach brennend aus der Schlachtlinie aus, um zu entkommen, traf dabei aber auf die „Nürnberg“, die sich anfangs nicht am Gefecht beteiligt hatte, nun aber aus kurzer Distanz auf das britische Kriegsschiff feuerte. Die „Monmouth“ kenterte und sank. Da auch der Panzerkreuzer „Good Hope“ versenkte wurde, erlitt die britische Kriegsmarine im Seegefecht bei Coronel eine empfindliche Niederlage. Weil das deutsche Geschwader nicht ausreichend Kohle, Munition und Lebensmittel hatte, um einen längeren Seekrieg im Pazifik zu führen, entschloss sich Vizeadmiral Spee zum Durchbruch in den Atlantik. Die Schiffe umrundeten Kap Hoorn, trafen aber vor den Falklandinseln am 8. Dezember 1914 auf acht britische Kriegsschiffe. Diese waren von der britischen Kriegsführung vor die südamerikanische Küste beordert worden, um das deutsche Geschwader aufzuspüren und zu vernichten. Im Seegefecht vor den Falklandinseln versenkten die Briten alle Kriegsschiffe des deutschen Ostasiengeschwaders mit Ausnahme der „Dresden“. Dabei kamen 2200 Mann ums Leben. Die „Nürnberg“ lieferte sich ein Gefecht mit dem Panzerkreuzer „Kent“ und wurde schwer getroffen. Nachdem all Geschütze ausgefallen waren, gab Kapitän Karl von Schönberg den Befehl, das Schiff zu sprengen, um es nicht in die Hand des Feindes fallen zu lassen. Er stoppte die Maschinen, strich aber nicht die Flagge. Nach gezieltem Beschuss aus den Bordwaffen der „Kent“ sank die „Nürnberg“ am 8. Dezember 1914 um 19.26 Uhr. 327 Besatzungsmitglieder gingen mit ihrem Schiff unter, darunter auch der Kapitän. Britische Seeleute beobachteten, dass Besatzungsmitglieder der „Nürnberg“ auf dem Achterdeck standen und die Reichskriegsflagge schwenkten, während ihr Kreuzer in den Fluten unterging. Dieses Motiv wurde im Ersten Weltkrieg zum Mythos. Der Marinemaler Hans Bohrdt (1857–1945) benutzte die Szene für sein Gemälde „Der letzte Mann“, das im Krieg als Propagandabild weite Verbreitung fand. Es zeigt einen Matrosen, der auf einem gekenterten Schiffsrumpf, den Tod vor den Augen, dem Gegner die Reichskriegsflagge entgegenstreckt. Obwohl die Szene auch dem Untergang der „Leipzig“ zugeschrieben wird, verkörperten Karl von Schönberg und die „Nürnberg“ fortan den „Heldenmut“ der deutschen Marine, ihren Siegeswillen und ihre Todesbereitschaft.

Karl von Schönberg führte ein Reise- und Kriegstagebuch. Seine Aufzeichnungen verschickte er in Briefen in die Heimat. Das Tagebuch beginnt mit der Reise nach Mexiko am 5. November 1913 und endet am 24. November 1914, gut drei Wochen nach dem Seegefecht bei Coronel. Die letzten Aufzeichnungen gelangten nicht mehr in die Heimat, sondern gingen am 1. Dezember 1914 mit der „Nürnberg“ unter. Das einzigartige Dokument aus dem Ersten Weltkrieg wurde erst 2004 veröffentlicht.  
von Schönberg (566) _Karl_ Christian Franz (I1150)
 
170 Die einzige Tochter Barbara Margaretha wurde den 26. November 1626 mit Alexander von Einsiedel auf Gnandstein vermählt. Sie gebar demselben 2 Söhne und 2 Töchter, verstarb aber schon den 2. Juni 1635.  von Schönberg Barbara Margarethe (I296)
 
171 Die erste Tochter, Elisabeth, heyrathete Casparn von Minckwitz ; die andere, Magdalene, bekam Hugo von Taubenhein, zur Ehe; die dritte, Catharine, ward Siegmunden von Haugwitz ehelich beygelegt ; und die jüngste vermählte sich mit Jacob von Ponickau.

Num.276. Elisabeth die erste Tochter Hansens num.274.heyrathete Caspar von Minckwitz
 
von Schönberg Elisabeth, a. Oberschöna, (I832)
 
172 Die Familie von Schönberg, genauer gesagt die durch Hans Caspar von Schönberg auf Neusorge begründete Börnichener Linie, deren Stammsitz das Schloss in Börnichen wurde, besaßen in den folgenden Jahrhunderten trotz durch Erbteilungen bedingter personeller Wechsel die Eigentumsrechte an der Gemeinde Börnichen. Die Einwohner des Ortes mussten Fron- und Zinsdienste leisten.\nDie Ablösung der Fron- und Zinsdienste an die Herrschaft erfolgte 1832 gegen eine einmalige Geldentschädigung. Ein Jahr später wurde der Gesindedienstzwang aufgehoben von Schönberg (302) Adam Friedrich (I2095)
 
173 Die Familie wurde erstmals 1191 urkundlich erwähnt. Namentlich trat Theodericus de Konricz, begütert zu Biesern, Dölitz, Geithain, Greifenhain, Koren, Teusdorf, Salis und Seitenhain 1348/49 urkundlich auf [1]. Könneritz, das Stammhaus der Familie, lag bei Zeitz. Weitere Familiensitze waren in Aschersleben, Bösau, Dessau, Eisleben, Frauendorf, Gettewitz, Groß Dölzig, Hedersleben, Heerde, Lossa, Lobschwitz, Lobstädt bei Borna, Nöthnitz?, Mäussdorf oder Menssdorff, Weißenfels, Wiederau, Zossen. von Könneritz Erasmus (I238)
 
174 Die Forstbezirke, die sich in kurfürstlicher Hand befanden, unterstanden adligen Oberforst- und Wildmeistern. Wolf Georg von Schönberg (1642–1706) auf Brauna war Oberforstmeister zu Bärenfels und damit für die Forst- und Jagdnutzung der Wälder im Osterzgebirge zuständig. Ihm unterstanden mehrere Jäger, Forstmeister und Oberförster. Auch Wolf von Schönberg (1780–1838) auf Oberreinsberg war Oberforstmeister.
 
von Schönberg (347) Wolf Georg, Oberforstmeister (I1739)
 
175 Die fronpflichtigen Bauern mehrerer Dörfer, wie die von Pappritz, erhoben beim Landesherrn, dem Kurfürsten, Klage gegen Joachim von Loss. Doch erst nach dessen Tod im Jahr 1633 konnten sie mit dem Nachfolger eine Einigung erzielen.
 
von Loß a. Pillnitz u. Graupa Joachim ("der böse Loß"), kurfürstlicher Geheimer Rat (I863)
 
176 Die Herrschaft Purschenstein samt Sayda, Pfaffroda, Dörnthal und Gamig war nach dem Tod von Augus-
tus an Caspar Heinrich (1633 - 1694; Nr. 386) gefallen; später erbte dieser noch Döhlen und Zauckeroda. Seine Mutter war Katharina Elisabeth v. Schönberg a.d.H. Sachsenburg - Otzdorf.  
von Schönberg (386) Caspar Heinrich, Kammerherr, a. Purschenstein, (I2602)
 
177 Die heute noch blühenden Häuser Oberreinsberg, Kreipitzsch (im Mannestamm erloschen),
Niederreinsberg, Tanneberg (Schönberg - Pötting) und Wenigenauma stammen vom
Sachs. - Weißenfels. Hausmarschall Hans Wolf (1648 - 1712; Nr. 316) ab, dem auch Ober-
und Niederreinsberg gehören, während die Seitenlinie Rothschönberg auf dessen Bruder den Oberrechnungskammerpräsidenten Hans Dietrich (1662 - 1726; Nr. 321) zurückgeht 
von Schönberg (316) Hans Wolf, Fürstl Sachsen-Weißenfels. Hausmarschall (I16)
 
178 Die Limbach-Schönberg und Bornitzische Linie.

Num.82. Caspar Dietrich ein Sohn erster Ehe Hans Heinrichs, num. 81. auf Limbach, Schönberg und Bornitz, welches letztere er kurz vor seinen Ende erkauft, war ein ungemein guter Hauswirth vermählte sich mit Annen Elisebeth von Stangen aus dem Hause Trebach, welche den 16. Marti 1643. in Kindes - Nöthen verstorben, und Maria Elisabeth, Barbara Margarethen, Catharina Elisabeth, Maria Dorotheen und Hans Caspar verlaffen. II. mit Marien Elisabeth von Ende aus dem Hause Porschnitz und Klipphausen, welche er sich beylegen ließ den 21. Jan.1645, er selbst gab der Welt gute Nacht den 21. Novembr. 1673. nach dem er mit ihr Caspar Dietrich, Hans Friedrich, Hans Wolff, Carl Rudolph, Hans Dietrich, Hans Heinrich und Hans Dietrich gezeuget, wovon Hans Dietrich als ein Kind verstorben. 
von Schönberg (256) Caspar Dietrich, Rittergutsbesitzer (I18)
 
179 Die meisten Häuser waren Freihäuser, das heißt, sie unterstanden nicht der städtischen Gerichtsbarkeit und waren von Steuern befreit. 1532 erkaufte Nikol von Schönberg (1499–1557) auf Krummenhennersdorf ein Haus am Kreuztor, das sich noch im 17. Jahrhundert in Familienbesitz befand und für das bis mindestens 1678 Landsteuer gezahlt wurde. von Schönberg (104) Nikol, Visitator, (I431)
 
180 Die Söhne Wilhelm's aus einer oder mehreren früheren Ehen\n\nwaren:\n\nHeinrich (77),\nHans Hau bold (78)\n\nund\n\nWolf Ernst (79).  von Schönberg (222) Hans Haubold (I793)
 
181 Die Tochter Maria Margarete starb im Alter von vier Monaten, der Sohn Johann Abraham mit knapp zwei Jahren.  von Schönberg Agnes, a. Oberschöna, (I2569)
 
182 Die verwittwete Christiane von Schönberg soll den 13. Juni 1698 im 78. Jahre verstorben sein. von Friesen (a.d.H. Rötha) Christina, Freiin (I1771)
 
183 Diese Theilung wurde am 23. October 1ü88\n\nvollzogen und durch die getroffene Auseinandersetzung erhielt der jüngere\n\nBruder,\n\nRudolph ??? Schönberg (91),\n\ndie Güter Gelenau, Zwönitz und Thum. Die drei Lehnbriefe über diese Güter hat der Churfürst Johann Georg IV. den 26. Februar 1692 ausgestellt.113 Von den näheren Lebensverhältnissen desselben ist wenig bekannt. Nach dem Schumann'schen Lexikon von Sachsen XVI, 29 soll er Lauterbach und Wiesa erworben haben und im Jahre 1718 verstorben sein, ohne lehnsfähige Nachkommen zu hinterlassen. von Schönberg (344) Rudolf (I1932)
 
184 Dieses Gut besass vorher Wolfs Schwiegersohn Nicol von Carlowitz, der Sohn des berühmten Georg von Carlowitz. Derselbe wurde den 2ü. Mai 1565 mit Elisabeth, der Tochter des Oberhauptmanns, verlobt. In gleichzeitigen Schriften wird allerdings Kriebstein als Besitzthum des Oberhauptmanns in dessen letzten Lebensjahren bezeichnet, auf dem Titelblatte der Leichenpredigt aber ist dieses Gut nicht mehr aufgeführt und es scheint demnach vor 1584 verkauft worden zu sein. In einer aus alten Quellen geschöpften Nachricht von 1772 steht verzeichnet, Nicolaus von Carlowitz habe Kriebenstein für 32000 Fl. an den Oberhauptmann verkauft und die Unterthanen den 28. Febr. 1577 an ihn gewiesen, die Erben des Käufers hätten aber den 29. Januar 1584 dieses Gut an den Churfürsten für 40000 Fl. wieder veräussert. Am Todestage des Vaters werden die Erben den Kauf schwerlich abgeschlossen haben; jedoch ist sicher anzunehmen, dass der Besitz des Gutes an die Erben des Oberhauptmanns nicht übergegangen ist.*\n\nDer Oberhauptmann Wolf Von Schonberg erlebte auch noch, dass mit Christoph, dem Bruderssohne seines Vaters, im Jahre 157ü die eigentliche Sachsenburger Linie des Hauses SciiÖnberg ausstarb, mit welcher der Nebenzweig Neusorge in der nächsten Lehnsgemeinschaft stand. Am 17. April 1576 theilten sich die Brüder Wolf und Georg Von Schonberg in den erledigten Lehnbesitz des Hauses Sachsenburg. Wolf übernahm das Städtlein Frankenberg, welches mit den dazu geschlagenen Dörfern, Frohnen und Zinsen zu 20,636 Mfl. 13 Gr. 7 Pf. veranschlagt war. Georg Von Schonberg Zu Limbach erhielt das Schloss Sachsenburg mitZubehör, welches ihm zu34,27!)Mfl. 14Gr.4> ¡¡Pf. angerechnet wurde. Von der letzteren Summe brachte mau die jährlichen Leistungen an die Geistlichkeit und sonst in Abzug, so wie den Ritterdienst von zwei Pferden, welcher mit eignem Leibe oder durch einen Tüchtigen von Adel geleistet werden musste. Der ganze Werth dieser Abgaben wurde zu 3588 Fl. 17 Gr. 3Pf. angeschlagen, ausserdem der Anschlag noch um 2,'J63 Mfl. 10 Gr. 6 Pf. erniedrigt, so dass hiernach die Kaufsumme von Sachsenburg auf 27,727 Mff. 7 Gr. 7'/s Pf- ermässigt und bestimmt wurde, dass Georg Zu Michaelis 157ü seinem Bruder auf dessen Antheil 3,545 meissner Güldeii nebst den Zinsen herauszahlen sollte. Beide Theile hatten ausserdem der Wittwe Christophs Von Schonberg jähilich 25 Klaftern Küchenholz und 270 Mh\ Leibgut zu gewähren. Dieser Theilungsvertrag wurde zu Frankenberg abgeschlossen. Als Beistände hatten die Betheiligten bei dieser Auseinandersetzung ihre Freunde und Vettern Moritz Von Schonberg Zu Börnichen, Georg von Wolframsdorf zu Kostnitz, Uz von Ende zu Koschwitz, Hans Spiegel zu Pristäblich und Hans von Günterrode zu Ziegra zugezogen.*17 Herrschaft Teplitz, welche zum Theil seiner Gemahlin gehörte, mit grossen Opfern übernommen. Da sein Vater ihm die vollständigen Mittel hierzu nicht gewähren konnte, so musste er grosse Darlehen aufnehmen. Wir erfahren, dass der Feldmarschall Ca??a? Von Schonberg So gutmüthig gewesen war, seinem Vetter 8000 Kronen zu leihen (vgl. S-2U7), ohgleich er selbst sich beständig in Geldverlegenheit befand. Da diese Summe im Jahre 1585 noch nicht bezahlt und wahrscheinlich auch nicht auf die Herrschaft 'Teplitz, welche Caspau damals abgetreten hatte, eingetragen war, so liegt die Vermuthung nahe, dass sie niemals zurückerstattet worden ist. Ob die Schulden, welche jene Güter belasteten, den Werth derselben überstiegen, oder ob Caspar unfähig war, seine verwickelten Verhältnisse mit Umsicht zu ordnen, lässt sich nicht klar ermitteln, aber so viel steht fest, dass er, um sich zu retten, das abenteuerliche Mittel der Goldmacherkunst erwählte. Der Churfürst August hatte in Leipzig unter der Aufsicht des Grafen Burkhard von Barby und des Oberhauptmanns Wolf Versuche über diese Kunst anstellen lassen und sich bald überzeugt, dass auf diesem Wege das grosse Geheimniss, auf dessen Enthüllung in jenen Tagen alle Welt harrte, nicht gefunden werden konnte und gab bereitwillig die Erlaubniss, den Adepten zu entlassen.73 Diess geschah im October 1579, Caspar Von Sciionberg setzte aber seine Versuche fort, denn am 2. Februar 1580 meldete sein Vater dem Churfürsten, Georg Stumpel, beider sächsischer Kreise Wardein, habe sich günstig über die gemachte Probe ausgesprochen. Er sandte demnach ein, was ausgebracht worden war, allein der Churfürst scheint sich auf diese Sache nicht weiter eingelassen zu haben.M Da sich Caspar Von Schonberg in Teplitz nicht behaupten konnte, trat er diese Herrschaft noch vor seines Vaters Tode au seineu Bruder Georg ab. Er selbst soll nach Polen 1580 ausgewandert sein. Ob er dort Nachkommen hinterlassen.habe, ist unbekannt.75\n\n Eheberedung im Geschlechtsarchive Cap. I., nr. 2. S. 244. Die Mitgabe betrug 1500 Mfl. ausser 500 Mfl. väter- und mütterliches Erbe. Das Leibgedinge und die Herausgabe der Mitgift bei ihres Gatten Ableben wurde sehr genau festgestellt.\n\n* Die Handschrift von 1772 enthält den Auszug aus : Der Kriebenstein oder Versuch einer Geschichte des Schlosses Kriebenstein. DA. Loc. 37.'i4. Nach demselben gehörte Ehrenberg früher auch zu Kriebstein. die Carlowitzc haben es den 9. Mai 1582 an Wilhelm Von Schonberg überlassen. Von diesem ist es durch Kauf 1608 an Georg Kölbeln von Geissing gelangt. Das Vorwerk Lichtenberg soll nach derselben Nachricht von Churfürst Christian I. mit 100 Ackern HG Ruthen Feld, 26 Acker 81 Ruthen Wiesen und 23'/2 Acker 26 Ruthen Teichen den 28. Sept. 1588 an Wilhelm Von Schonberg auf Ehreuberg für 4000 Fl. verkauft worden sein. Vgl. S. 226 f.\n\nBei der Hochzeit einer Tochter Wolfs Von Schonberg entstand den 23. Juni 1579 durch Verwahrlosung eines Reiters eine gefährliche Feuersbrunst und legte den vordern Theil des Schlosses zu Neusorge in Asche. Dabei verbrannten so viele Geräthschaften und Kostbarkeiten, dass der Schade, welchen der Besitzer erlitt, auf mehr als 20UU Mfl. abgeschätzt wurde.'* Das Schloss daselbst war aber jedenfalls, als der Landesherr und der Churfürst von Brandenburg den Oberhauptmann mit ihrem Besuche den 20. August 1581 beehrten, völlig wieder hergestellt. 0" Ausser Elisabeth kennen wir noch eine Tochter des Oberhauptmanns, Agnes, welche an Heinrich von Pezschwitz auf Otzdorf vermählt war, den 4. Juni 1588 starb und in der Kirche zu Frankenberg beigesetzt wurde. *\n\nWie der Oberhauptmann Von Schonberg mit klarer Einsicht die veränderten Verhältnisse der Zeit, in welche sein Leben fiel, erwogen und erkannt hat, dass der Adel zur Wahrung seiner Stellung sich auch an den neuen Erwerbsquellen, welche der Umschwung des Lebens geöffnet hatte, betheiligen müsste, wie er demgemäss in Knauthain eine Papiermühle angelegt und den Erzstein und Kupferkauf in Saalfeld bewirkt und gesichert hatte; so beförderte er auch den Wohlstand seiner Unterthaneu, indem er die Innungsartikel der Bäcker in Frankenberg den 23. April 1579 erneuerte und bestätigte und sonst auch für die\n\nWahrscheinlich war sie die Mutter der Magdalena von Schönberg (127) Wolf (I2158)
 
185 Dietrich (100)\n*\n+ 24.2.1525 bei Pavia gefallen\nBesitzer der Norhiltschen Güter bei Insterburg\n 1518\nDomherr zu Naumburg 1505-1508\nIn Preußen 1514 Deutscher Ordens Ritter\nRat des Hochmeisters 1515\ndessen Gesandter bei Brandenburg, Braunschweig, Bayern, 1515mit dem Kaiser beim König von Dänemark,\n1517 beim Großfürsten von Moskau,\nKriegsvorbereitung gegen Polen\nspäter im Auftrage des Hochmeisters in Rom\nzuletzt im Dienste des Königs Franz I. von Frankreich von Schönberg (100) Dietrich (Domherr zu Naumburg) (I1580)
 
186 Dietrich (I)

Das erste Mitglied der Adelsfamilie von Schönberg, das ein Kanonikat im Meißner Domkapitel erhielt, war Dietrich von Schönberg. Er trug einen Vornamen, der ? ebenso wie Caspar ? in dem verschiedenen Linien der Familie recht häufig vorkommt. So gab es im Meißner Domkapitel dreimal einen Caspar von Schönberg und dreimal einen Dietrich von Schönberg, was die Zuordnung sehr erschwert und immer wieder zu Verwechslungen führte. Deshalb sind die verschiedenen Personen hier mit römische Zahlen gekennzeichnet. Dietrich (I) stammte aus der Linie Purschenstein . Er war vermutlich der Sohn des Ritters Dietrich von Schönberg auf Purschenstein, bezeugt zwischen 1323 und 1356, und damit der jüngere Bruder des Peter von Schönberg, der dem Domkapitel 1370 Geldzinsen vermachte. Dietrich erscheint 1363 als ?Theoderico de Schonenberg? an letzter Stelle unter den aufgeführten Meißner Domherren , was darauf hindeutet, das er damals zu den jüngeren Kapitelmitgliedern gehörte. Der Domherr war Baccalaureus des geistlichen Rechts, muß also an einer Universität ? entweder in Prag oder in Italien ? studiert haben. Nach dem Tod des Bischofs Johannes I. von Eisenberg am 4. Januar 1370 wurde Dietrich von Schönberg, damals Archidiakon von Nisan, möglicherweise noch am gleichen Tag oder bald darauf vom Meißner Domkapitel zum Bischof gewählt, obwohl er noch keine Priesterweihe hatte, sondern lediglich Diakon war . Die Bischofswahl wurde Papst Urban V. angezeigt, der jedoch sein Anrecht auf die Besetzung des Bischofsstuhls geltend machte. In seiner Bulle vom 29. Mai 1370 teilte er ?seinem lieben Dietrich, erwählten Bischof zu Meißen? (?dilecto filio Theoderico electo Misnensi?) mit, daß die Bischofswahl ungültig sei, da sich die römische Kurie die Besetzung des Meißner Bischofsstuhls schon früher vorbehalten habe . In Berücksichtigung der achtungswerten Leistungen und Eigenschaften Dietrichs stellte der Papst aber dann doch eine Bestätigung in Aussicht. Dietrich war nach Rom gereist, um seine Bestätigung persönlich einzuholen, verstarb aber auf der Rückreise in Leoben in Österreich, ohne die Bischofsweihe erlangt zu haben. In der Meißner Bischofsliste, die der bischöfliche Kammermeister Stephan Gebende von Münzenberg zwischen 1488 und 1495 erstellte, ist Bischof Dietrich III. ausdrücklich aufgeführt, jedoch mit der Bemerkung, daß er niemals in den Besitz des Bistums gelangt sei (?Theodericus III. de Schonberg. Hic numquam pervenit ab possessionem episcopatus?) . Peter von Schönberg überließ dem Domkapitel am 1. November 1370 Geldzinsen aus Löthain , was wohl mit dem Tod seines jüngeren Bruder zusammenhängt. Nach Eingang der Nachricht, daß Dietrich verstorben sei, wählte das Kapitel ohne Berücksichtigung der päpstlichen Besetzungsvorbehalts das Kapitelmitglied Konrad von Kirchberg, Propst von Bautzen, zum Bischof. Nach langer Verzögerung erfolgte die erbetene Bestätigung, die am 13. November 1370 von Papst Urban V. ausgestellt wurde. Die folgenden Meißner Bischöfe wurden vom Papst eingesetzt, der das Domkapitel nicht befragte; erst 1410 konnte das Kapitel wieder von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. 
von Schönberg (045) Dietrich, Domherr, Bischof in Meißen, a. Purschenstein, (I2555)
 
187 Dietrich (I)\n\nDas erste Mitglied der Adelsfamilie von Schönberg, das ein Kanonikat im Meißner Domkapitel erhielt, war Dietrich von Schönberg. Er trug einen Vornamen, der – ebenso wie Caspar – in dem verschiedenen Linien der Familie recht häufig vorkommt. So gab es im Meißner Domkapitel dreimal einen Caspar von Schönberg und dreimal einen Dietrich von Schönberg, was die Zuordnung sehr erschwert und immer wieder zu Verwechslungen führte. Deshalb sind die verschiedenen Personen hier mit römische Zahlen gekennzeichnet. Dietrich (I) stammte aus der Linie Purschenstein . Er war vermutlich der Sohn des Ritters Dietrich von Schönberg auf Purschenstein, bezeugt zwischen 1323 und 1356, und damit der jüngere Bruder des Peter von Schönberg, der dem Domkapitel 1370 Geldzinsen vermachte. Dietrich erscheint 1363 als „Theoderico de Schonenberg“ an letzter Stelle unter den aufgeführten Meißner Domherren , was darauf hindeutet, das er damals zu den jüngeren Kapitelmitgliedern gehörte. Der Domherr war Baccalaureus des geistlichen Rechts, muß also an einer Universität – entweder in Prag oder in Italien – studiert haben. Nach dem Tod des Bischofs Johannes I. von Eisenberg am 4. Januar 1370 wurde Dietrich von Schönberg, damals Archidiakon von Nisan, möglicherweise noch am gleichen Tag oder bald darauf vom Meißner Domkapitel zum Bischof gewählt, obwohl er noch keine Priesterweihe hatte, sondern lediglich Diakon war . Die Bischofswahl wurde Papst Urban V. angezeigt, der jedoch sein Anrecht auf die Besetzung des Bischofsstuhls geltend machte. In seiner Bulle vom 29. Mai 1370 teilte er „seinem lieben Dietrich, erwählten Bischof zu Meißen“ („dilecto filio Theoderico electo Misnensi“) mit, daß die Bischofswahl ungültig sei, da sich die römische Kurie die Besetzung des Meißner Bischofsstuhls schon früher vorbehalten habe . In Berücksichtigung der achtungswerten Leistungen und Eigenschaften Dietrichs stellte der Papst aber dann doch eine Bestätigung in Aussicht. Dietrich war nach Rom gereist, um seine Bestätigung persönlich einzuholen, verstarb aber auf der Rückreise in Leoben in Österreich, ohne die Bischofsweihe erlangt zu haben. In der Meißner Bischofsliste, die der bischöfliche Kammermeister Stephan Gebende von Münzenberg zwischen 1488 und 1495 erstellte, ist Bischof Dietrich III. ausdrücklich aufgeführt, jedoch mit der Bemerkung, daß er niemals in den Besitz des Bistums gelangt sei („Theodericus III. de Schonberg. Hic numquam pervenit ab possessionem episcopatus“) . Peter von Schönberg überließ dem Domkapitel am 1. November 1370 Geldzinsen aus Löthain , was wohl mit dem Tod seines jüngeren Bruder zusammenhängt. Nach Eingang der Nachricht, daß Dietrich verstorben sei, wählte das Kapitel ohne Berücksichtigung der päpstlichen Besetzungsvorbehalts das Kapitelmitglied Konrad von Kirchberg, Propst von Bautzen, zum Bischof. Nach langer Verzögerung erfolgte die erbetene Bestätigung, die am 13. November 1370 von Papst Urban V. ausgestellt wurde. Die folgenden Meißner Bischöfe wurden vom Papst eingesetzt, der das Domkapitel nicht befragte; erst 1410 konnte das Kapitel wieder von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. von Schönberg (040) Dietrich, Domherr, Bischof in Meißen (I627)
 
188 Dietrich (II)\n\nDietrich (II) von Schönberg , der seinem Bruder im Bischofsamt nachfolgte, war ebenfalls ein Sohn des Ritters Caspar von Schönberg, allerdings aus dessen zweiter Ehe mit Justina von Heynitz. Demzufolge ist auf seiner Grabplatte auch das Wappen der Familie von Heynitz enthalten. In der Urkunde, die am 24. Oktober 1471 die Stiftung des Laurentiusaltars bestätigte, berücksichtigte er ausdrücklich die Familie seiner Mutter. Die Priesterstelle solle an ein Mitglied der Familie von Schönberg vergeben werden, wenn aber kein Bewerber vorhanden sei, solle die Familie von Heynitz die erste Möglichkeit des Zugriffs haben. Dietrich wurde um 1405 geboren. Am 23. April 1422 immatrikulierte er sich an der Universität Leipzig. Caspar (III), sein älterer Bruder, nahm ihm dort die Prüfung für das Baccalaureat ab. In Rom setzte Dietrich seine theologischen und juristischen Studien fort. Von dort brachte er 1423 auch eine bedeutende Büchersammlung mit, die er 1471 dem Inhaber der Priesterstelle am Laurentiusaltar zusprach, in seinem Testament von 1475 aber seiner Familie zum Studium des geistlichen und weltlichen Rechts zur Verfügung stellte. Wie ein Einnahmeregister von 1428 bezeugt, war Dietrich nach seiner Rückkehr nach Meißen zunächst Vikar („Item Theodericus de Schonenberg de vicaria sua dedit xxix gr. iv hell.“) . Wann er ins Domkapitel aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Bereits 1435 wurde Dietrich (II) zum Propst gewählt, während sein jüngerer Bruder Caspar (III) das Amt des Dechanten antrat. Obwohl für den Propst keine Anwesenheitspflicht bestand, deuten die Urkundenausstellungen darauf hin, daß Dietrich in Meißen wohnte. Obwohl Dietrich als Geistlicher eigentlich nicht lehnsfähig war, wurde er zusammen mit seinen älteren Brüdern mit Schönberg, Reinsberg, Sachsenburg, Sayda und anderen Besitzungen belehnt. Die weltlichen und geistlichen Familienangehörigen übten gemeinsam die Grundherrschaft aus, was unüblich war und einen Bruch des Lehnsrechts darstellte. \nDer Domherr setzte sein Vermögen für eine außerordentlich große Zahl geistlicher Stiftungen ein. 1449 stiftete er ein Jahrgedächtnis im Benediktinerkloster Döbeln, weitere Jahrgedächtnisse, Messen und liturgische Feiern begründete der Domherr 1450 in der Stiftskirche St. Georg in Altenburg, in der Nikolaikirche in Freiberg, im Nonnenkloster in Riesa und in der Benediktinerinnen-Klosterkirche Heilig Kreuz bei Meißen, 1453 in der Stadtkirche in Dippoldiswalde, 1454 im Meißner Dom, 1455 im Nonnenkloster Mühlberg, im Augustiner-Eremitenkloster in Altendresden und in der Hospitalkirche in Freiberg, 1458 im Benediktinerkloster Langendorf, im Augustiner-Eremitenkloster Waldheim und in der Kirche in Ebersdorf bei Chemnitz, 1459 im Augustiner-Chorherrenstift St. Afra in Meißen, 1461 im Deutschordenshaus Zschillen und in den Nonnenklöstern in Sornzig und Sitzenroda, 1463 im Franziskanerkloster in Meißen und im Klarissenkloster Seußlitz bei Meißen. Gemeinsam mit seinem Bruder Caspar (III) stiftete er vor 1454 den Michaelsaltar im Meißner Dom sowie um 1455 den Laurentiusaltar, dessen Einrichtung und Ausstattung er am 24. Oktober 1471 als Bischof bestätigte. \nBischof Caspar von Schönberg starb am 31. Mai 1463. Das Domkapitel, das sich daraufhin in Meißen versammelte, wählte seinen jüngeren Bruder Dietrich mit überwiegender Stimmenmehrheit zum Nachfolger, was Papst Pius II. am 13. Juni 1463 angezeigt wurde. Die Wahl wurde offenkundig an diesem Tag vorgenommen und nicht, wie auch behauptet, am 30. Mai. Domherr Hermann von Eschwege verkündete das Wahlergebnis, woraufhin Dietrich die Wahl annahm und noch am gleichen Tag in den Nachmittagsstunden im Dom zu Meißen inthronisiert wurde . Zu den wahlberechtigten Domherren gehörte der gleichnamige Dietrich (III) von Schönberg, damals Dompropst, der jedoch nicht anwesend war und sich von Dechant Georg von Haugwitz vertreten ließ. Die Bischofsweihe fand offensichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte statt, denn eine Bulle Papst Pius II. vom 18. August 1463, die sich mit den Präbenden Dietrichs (III) von Schönberg befaßt, ist noch an den erwählten Bischof Dietrich gerichtet („dilecto filio Theodorico electo Misnensi“). Am 2. April 1464 – die Bischofsweihe war inzwischen erfolgt – kam Bischof Dietrich in Stolpen mit dem Domkapitel zusammen, um die an seinem Wahltag gegebenen eidlichen und schriftlichen Zusicherungen nochmals zu bestätigen und die genaue Beobachtung der Statuten und Ordnungen der Meißner Kirche zu beschwören . Der Bischof mußte die Einhaltung der einzelnen Artikel sowohl mit einer gesiegelten Urkunde als auch mit Eid und Handschlag bekräftigen. Die Belehnung mit den Regalien erfolgte erst am 11. Oktober 1464 in Altenburg . In der Meißner Geschichtsschreibung spricht man von „Dietrich III.“, doch rechnet man seinen gleichnamigen Verwandten dazu, der 1370 zum Bischof erwählt, aber nicht geweiht wurde, müßte er eigentlich als „Dietrich IV.“ gezählt werden.\nDietrich von Schönberg starb am 12. April 1476 in Stolpen. Der Bischof wurde im Meißner Dom am Laurentiusaltar beigesetzt, wie er es in seinem Testament von 1475 bestimmt hatte („Post hoc corpus meum terrae ex qua factum est sepeliendum commendo, et ut in ecclesia Misznensi circa vicariam sancti Laurentii nomine fundatum pulveribus tradatur“) . Die Grabplatte besteht aus gegossenen Messingteilen, die auf einer Sandsteinplatte befestigt sind. während im Hintergrund der gelbbraune Sandstein sichtbar bleibt. In der Mitte ist der Bischof in Pontifikalkleidung dargestellt. Das umlaufende Schriftband wird an den Ecken von Vierpaßfeldern unterbrochen, die Evangelistensymbole zeigen. In diese Vierpässe ragen Wappen hinein, die auf die adlige Abstammung des Bischofs bis zur Generation der Großeltern hinweisen. Dargestellt sind das Wappen des Vaters (von Schönberg), das Wappen der Mutter (von Heynitz), das Wappen der Mutter der Mutter (von Honsberg) und das Wappen der Mutter des Vaters (von Karras). \nDietrich hatte am 3. April 1475 in Stolpen seinen letzten Willen bekundet . Diesem Testament gemäß wurde das hinterlassene Vermögen eingesetzt, um in nahezu allen Stadt- und Klosterkirchen der Mark Meißen und in allen Dorfkirchen der Schönbergischen Besitzungen liturgische Feiern und Gesänge einzurichten, die dem Seelenheil des Bischofs gewidmet waren. Es handelt sich um die umfangreichste geistlichen Stiftung, die jemals ein Bischof oder Domherr in Meißen vorgenommen hat. Bedacht wurden das Augustiner-Chorherrenstift St. Afra in Meißen, das Franziskanerkloster in Meißen, das Nonnenkloster Heilig Kreuz bei Meißen, die Nonnenklöster in Döbeln, Seußlitz, Riesa, Mühlberg, Sitzenroda, Freiberg und Langendorf, Hospital, Franziskaner- und Dominikanerkloster in Freiberg, die Augustiner-Eremitenklöster in Altendresden und Waldheim, das Augustiner-Chorherrenstift Altenburg, die Domkirchen zu Naumburg und Merseburg, die Kollegiatstifter in Wurzen, Bautzen, Altenburg und Zeitz, das Deutschordenhaus Zschillen, die Kirche in Ebersdorf sowie die Zisterzienserklöster Grünhain, Altzelle und Neuzelle. Damit entfaltet sich eine ausgedehnte sakrale Landschaft, die weit über das Bistum Meißen hinausgreift. Hinzu kamen die Dorf- und Stadtkirchen, die im Herrschaftsgebiet der Sachsenburger Linie der Adelsfamilie von Schönberg oder in ihrem Umfeld lagen, namentlich die Kirchen von Rothschönberg, Reinsberg, Neukirchen, Blankenstein, Schöna, Limbach, Heynitz, Burkhartswalde, Mohorn, Herzogswalde, Frankenberg, Sachsenburg, Frankenau, Dippoldiswalde, Wilsdruff, Hainichen und Seifersdorf sowie die Stadtkirche St. Petri in Freiberg. Im Meißner Dom wurden neben dem Jahrgedächtnis jährlich mehrere Commemorationen abgehalten.\nDie Bücher, die Dietrich 1423 aus Italien mitgebracht hatte, stellt er seinen Verwandten zum Studium des geistlichen und weltlichen Rechts zur Verfügung, jedoch unter der Auflage, daß diese nicht aus der Meißner Kirche entfernt werden dürfen. Den ersten Zugriff sollten die Söhne der Brüder, dann die Söhne der Schwester haben, ferner alle anderen Verwandten aus den Linien Reinsberg, Sachsenburg und Purschenstein. Danach seien die von Heynitz und die von Karras sowie alle anderen aus seiner Verwandtschaft zu berücksichtigen. Ein Andachtsbuch sollte bei der Vikarie S. Laurentii verbleiben.  von Schönberg (056) Dietrich, Bischof von Meißen (Reichsfürst) (I277)
 
189 Dietrich (III.) Bischof von Meißen\n\nUm 1450 waren im Meißner Domkapitel drei Mitglieder der Adelsfamilie von Schönberg vertreten, die alle aus der Sachsenburger Linie stammten. Es handelt sich um Caspar (III), der 1451 den Bischofsstuhl bestieg, Dietrich (II), der seit 1435 das Amt des Propstes innehatte, und schließlich Dietrich (III), der vor 1453 in das Domkapitel aufgenommen wurde. Er war ein Sohn des Ritters Hans von Schönberg auf Sachsenburg und der Jutta von Hirschfeld und damit der Neffe der beiden Bischöfe Caspar (III) und Dietrich (II) . Dietrich (III) wurde 1410 oder 1411 geboren. Seit 1435 war er Domherr zu Naumburg. Erst danach, 1439, immatrikulierte er sich an der Universität Leipzig. 1444 legte er in Leipzig die Prüfung zum Baccalaureus ab. Als Mitglied des Meißner Domkapitels erscheint Dietrich zuerst in einer Urkunde vom 2. Februar 1453. Diese regelte einen Rechtstreit um die Besetzung einer Präbende, die durch das Ableben des Domherrn Heinrich Engelhard frei geworden war. Dietrich bekam die Präbende, die mit der Maria-Magdalenen-Kapelle auf der Meißner Burg verbunden war, mußte aber in Auflagen einwilligen. 1457 wurde der Geistliche vom Meißner Domkapitel zum Propst von Bautzen gewählt . 1463 starb Bischof Caspar (III), woraufhin Dietrich (II) zum Bischof gewählt wurde. Damit wurde die Stelle des Dompropstes frei, die man mit Dietrich (III), dem Neffen des Bischofs, besetzt. Dietrich wollte seine bisherige Dignität als Propst von Bautzen und die damit verbundenen Einkünfte behalten, was gegen die Kapitelsstatuten verstieß, die eine Häufung von Ämtern und Dignitäten nicht erlaubten. Der gewählte Bischof wandte sich an den Papst, um eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, nicht ohne dabei an seinen eigenen finanziellen Vorteil zu denken. Am 18. August 1463 teilte Papst Pius II. mit, daß er mit der Berufung Dietrichs zum Dompropst einverstanden sei und daß dieser die Propstei zu St. Petri in Bautzen behalten dürfe, sofern er dem Bischof jährlich einhundert rheinische Gulden zahle . Da weder für den Propst zu Meißen noch für den Propst zu Bautzen eine Anwesenheitspflicht in Meißen galt, konnte Dietrich (III) andernorts seiner Geschäfte nachgehen. So übte der Geistliche im Wintersemester 1465 das Amt des Rektors der Leipziger Universität aus. Gelegentlich weilte er in Meißen, wo er unter anderem am 15. Mai 1478 als „Ditterich vonn Schonnbergk thumpropst“ eine Urkunde ausstellte . Dietrich (III) von Schönberg investierte zudem in den Silberbergbau in Schneeberg im Erzgebirge, wo 1470 reiche Silbervorkommen entdeckt wurden. Obwohl diese Beteiligung erst für 1477/78 belegt ist, scheint er seit Entdeckung des ersten Silbers Teilhaber mehrerer Gruben gewesen zu sein. Die Silberfunde brachten ihm reichen Gewinn ein. \nDer Naumburger Bischof Heinrich III. von Stammer bestellte den Meißner Dompropst vor 1481 zum Koadjutor. Damit war das Recht der Nachfolge auf dem Bischofsstuhl verbunden. Dietrich wurde im April 1481 zum Bischof gewählt und bald darauf von Papst Sixtus IV. bestätigt. Die Bischofsweihe fand am 17. April 1481 im Naumburger Dom statt. Noch am selben Tag wurde er in Zeitz in sein Amt eingeführt. Vor seiner Wahl hatte der Geistliche, der als Naumburger Bischof als „Dietrich IV.“ gezählt wird, den Naumburger Domherren weitgehende Zugeständnisse gemacht. Dietrich war bereits 70 Jahre alt, als er das Bischofsamt antrat. Sein fortgeschrittenes Alter veranlaßte ihn, den Papst am 17. Oktober 1483 um die Zuteilung eines Gehilfen zu bitten. Er schlug vor, den Weihbischof Heinrich Kratz – dieser hatte am 28. Januar 1483 die Weihe als Bischof von Callipolis empfangen – zum Koadjutor zu bestellen. Papst Sixtus IV. entsprach dieser Bitte nicht, sondern ernannte 1483 oder 1484 Dietrichs Neffen Johann von Schönberg zum Koadjutor. Er war nicht das einzige Familienmitglied, das nach Naumburg geholt wurde. Dietrichs Neffe Georg (I), der jüngere Bruder von Johann, hatte bereits 1476 eine Domherrenstelle in Naumburg erhalten. Er war bischöflicher Rat und starb um 1520 in Naumburg.\nBischof Dietrich von Schönberg war seit 1490 ernsthaft krank. Er starb am 15. März 1492 wohl in Zeitz im Alter von 82 Jahren und wurde im Naumburger Dom begraben. Sein Nachfolger und Neffe Johann von Schönberg stiftete ein Grabdenkmal aus Messing , das ursprünglich auf der Grabplatte befestigt war. Heute befinden sich die Metallauflagen an der Nordseite des dritten Pfeilers im Südseitenschiff . Die Grabplatte zeigt den Bischof unter einem Laubwerkbaldachin. Zu seinen Füßen befindet sich ein Löwe, was auf den Reichsfürstenstand hinweist. Der Löwe hält ein geviertes Wappen, das sich aus dem Wappen des Hochstifts Naumburg und dem Familienwappen der von Schönberg zusammensetzt.\nIm Meißner Dom wurde für den verstorbenen Bischof aufgrund einer Stiftung, die Dietrich (III) wohl noch vor 1481 getätigt hat, ein Jahrgedächtnis eingerichtet. Es wurde 1503 und 1553 am 31. Oktober begangen. Außerdem stiftete Dietrich (III) eine besondere liturgische Ausstattung der Oktave des Festtags Allerheiligen . Der 7. November wurde seitdem im Meißner Dom als Festtag begangen (Octava Omnium sanctorum). Ein weiteres Jahrgedächtnis wurde in der Stiftskirche in Zeitz gefeiert. Aus dem Naumburger Dom ist kein Jahrgedächtnis überliefert.  von Schönberg (070) Dietrich, Bischof von Naumburg (Reichsfürst) (I280)
 
190 Dietrich von Schonenberg (18)\n\nBesitzer von Sachsenburg. Als solcher kommt er zuerst am 17. Januar 1396 vor, wo er das Dorf zu der Ywe (Euba im Amte Augustusburg) mit allen Zubehörungen und Rechten seinem Herrn, dem Markgrafen WilHelm ven Meissen auf hess, so wie er und sein Bruder dasselbe Dorf ruhig besessen hatte.10 Diese Erwähnung eines Bruders, dessen Name weder hier genannt, noch anderswo sicher bezeichnet wird, bietet besondre Schwierigkeiten dar. In einer Urkunde vom 14. October 1406 werden zwar die Brüder, Hans, Ritter, und Dietrich Von Schonenberg, erwähnt, welche dem Kloster zu Riesa 12 Schock Groschen guter Freiberger Münze zu 2 Mettenbüchern, zu einem ewigen Seelengeräthe und zu einer ewigen Brüderschaft übereignen;11 sie werden aber hier nicht als Besitzer von Sachsenburg bezeichnet und wir dürfen sie auch nicht als solche ansehen. Eine Chemnitzer Urkunde vom 29. September 1402 bezeugt nämlich, dass Dietrich Von Schonenberg, Czu Sachssenberg gesessen damals schon Ritter war,1S mithin auch 4 Jahre später um so mehr hätte als solcher aufgeführt werden müssen, weil seinem voranstehenden Bruder diese Würde ertheilt wurde. Hieraus folgt, dass die Sachsenburger Brüder in der Riesaer Urkunde nicht gemeint sein können. * Wollten wir annehmen, Dietrich sei der Bruder des als Vorbesitzer von Sachsenburg genannten Ritters Johannes Von Schonenberg gewesen, so ist die Altersverscliiedenheit Beider zu gross, als dass man dieses Auskunftsmittel für ein natürliches halten möchte. Johannes erscheint nämlich schon 13M als Ritter, Dietrich kommt 28 Jahre später zuerst vor und wird 1429 noch als lebend erwähnt, so dass man ihn weit eher für den Sohn des Ersteren, als für dessen Bruder halten kann. Der Name jenes Bruders ist aber nach den jetzt bekannten Quellen nicht aufzufinden, derselbe war wahrscheinlich 1396 nicht mehr am Leben, weil er sonst als Mitbesitzer von Kuba der Entsagungsverhandlung beigewohnt haben würde.\n\nDietrichs Ehegattin hiess Elisabeth und empfing mit Genehmigung der Markgrafen Friedrich und Wilhelm am 25. Februar 1411 d;ts Dorf und den Hof Ibanitz mit Sifridsdorf zu rechtem Leibgedinge. Der Ritter Johann Von Schleinitz und Heinrich Von Honsberg waren Vormünder derselben. Das Geschlecht, welchem sie ursprünglich angehörte, lernen wir nicht kennen.14 Zu dieser Zeit war I Iietrichs Bruder sicher nicht mehr am Leben, weil seiner hierbei nicht gedacht wird. Noch augenscheinlicher ergiebt sich sein Tod aus dem schon erwähnten Erbverbrüderungs\ ertrage des Ritters Dietrich Von Schonenberg mit seinen Vettern Friedrich und Hans Von Schonenberü auf Zschochau, welcher den 13. December 1411 vom Landgrafen Friedrich bestätigt wurde.'5 Hier wird Dietrichs Bruder nicht mehr genannt, was doch, wenn er gelebt hätte, unbedingt nothwendig gewesen wäre, da er sein nächster Erbe war. Es ist schon mehrfach erwähnt, dass die Lehnsverbindung des Bitters Dietrich mit seinen Zschochauer Verwandten nur einen kurzen Bestand hatte und es unterliegt wohl keinem Zweifel, "dass der Tod Friedrichs Von Schonberg Zu Zschochau und die Besitz von Schönberg (040) Dietrich, Ritter u. Hofmeister (I605)
 
191 Ehrenreich Ferdinands, Freiherrn von Neidegk und zu Wildeck und Suß etc. und Maddalene Gräfin von Hardeck Tochter\n1646 Heiratsbrief zwischen Magdalena von Hardegg und Ehrenreich Ferdinand von Neudegg, im Niederösterreich Landesarchiv St. Pölten, Hausarchiv Stetteldorf, Karton 84  von Neideck zu Wildegg Isabella, Freiin (I17)
 
192 Ein in Schlesien reich begütertes, seit 1480 bereits auf Modlau vorkommendes Geschlecht. Der nähere Stammvater desselben war Heinrich, Rath des Kaisers Ferdinand II. und Landeshauptmann der Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer, auch kaiserl. Kämmerer und Herr zu Modlau, Altenlohen, Reisicht, Giesmannsdorf &c. Derselbe wurde s. d. 13. Juli 1624 in den Freiherrenstand erhoben und liegt in der Kreuzkirche zu Liegnitz begraben. Mit David Heinrich Freiherrn von Bibran und Modlau (+ 16. Nov. 1828) erlosch die Familie im Mannesstamme. Name, Wappen und Besitz gingen durch die Vermählungen seiner drei Töchter auf die freiherrlichen Familien Block, Kölichen und Schönberg über.« (S. 54, Gotha. genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, 18. Jg. 1868) von Bibran und Modlau David Heinrich, Freiherr (I1984)
 
193 Ein Schicksal aus dem 18. Jahrhundert\nHandschellen in der Bornaer Kirche\n\nOtto Christian von Schönberg war in den fünfziger Jahren des 18. Jahrhunderts bei dem damaligen Kurprinzen und nachherigen Kurfürsten Christian sehr beliebt. Als der König von Polen und Kurfürst von Sachsen am Beginn des 7jährigen Krieges nach Polen ging, behielt ihn der Kurprinz bei sich in Dresden und schätzte ihn so hoch, daß er sich als Kammerjunker Tag und Nacht neben dem Zimmer des Kurprinzen aufhalten und dessen geheime Korrespondenz führen mußte.\nAber dieser Briefwechsel hatte für ihn einige Zeit sehr unglückliche Folgen. Seine Briefe gerieten in die Hände der Preußen, die ihn im Jahre 1757 in Dresden gefangen nahmen. Mit schweren Ketten belastet, mußte er neben der preußischen Armee zu Fuß bis in die Gegend von Leipzig gehen, wo er infolge seines Schreckens und der Anstrengungen erkrankte. \nMan brachte ihn daher auf einem Wagen nach Spandau, wo er in einen unterirdischen Kerker, den kein Sonnenstrahl erreichte, geworfen wurde. Hier mußte er auf einem harten Strohlager, wo kurz zuvor ein Unglücklicher seinen Geist aufgegeben hatte, bei Wasser und Brot zehn Monate ausharren.\nAuf Fürbitte seines Fürsten seiner Ketten entledigt, ward er in ein leidlicheres Gefängnis gebracht, in welchem er jedoch bis nach abgeschlossenem Frieden 1763 verblieb.\nDer Kurfürst vergalt ihm seine erlittenen Drangsale mit Verleihung der Würde eines Oberschenken. Die Kette, die er als Denkmal seines Verhängnisses aus der Gefangenschaft mitgebracht hatte, hing, so lange er lebte, als Denkmal seiner Gefangenschaft an seinem Bett.\nNach seinem Tode ließ er die eine Hälfte der Kette in seinen Sarg legen. Die andere Hälfte jedoch wurde über der herrschaftlichen Kapelle des Rittergutes Bornitz in der Bornaer Kirche aufgehängt, wo sie sich heute noch befindet. Dort erinnern folgende Worte an das Geschehen:\n\nIn bängster Kerker-Nacht 10 Monden mein Geschmeide,\ndes längsten Siechthums Quell, und doch mir Stolz und Freude -\nweil ich für König, Recht und Vaterland euch trug -\nEuch Ketten weyh ich hier.\nWeckt ihr in einem Herzen\nnur ächten Sachsenmuth;\nso seid für tausend Schmerzen\nihr meines Lohnes überg’nug.\n\nBild: Die Handschellen in der Kirche zu Borna (Tel. 03435/623150). von Schönberg (419) Otto Christian (I376)
 
194 Ein Schönberg starb bei einem der bekanntesten Duelle der französischen Geschichte, dem „Duell der Mignons“ am 27. April 1578 in Paris. Dabei standen sich drei Favoriten („Mignons“) des französischen Königs Heinrichs III. (1551–1589) und drei Anhänger seines jüngeren Bruders François-Hercule de Valois (1555–1584) gegenüber. Anlass war ein harmloses Wortgefecht zwischen Charles de Balzac, Baron d`Entragues, und dem königstreuen Jacques de Lévis, Comte de Caylus, der sich über den Umgang Balzacs mit einer „Dame, die eher schön denn keusch“ war, lustig machte. Balzac forderte seinen Widersacher zum Duell heraus. Am nächsten Morgen fanden sich die Kontrahenten um 5 Uhr auf dem Pferdemarkte nahe der Bastille ein, begleitet von je zwei Sekundanten. Balzac brachte François d’Aydie, Vicomte de Ribérac, und Georg von Schönberg (um 1558–1578) mit, den jüngsten Bruder des französischen Kammerherrn Caspar von Schönberg (1540–1599). Obwohl die Sekundanten eigentlich die regelkonforme Durchführung des Duells zu überwachen hatten, griffen sie selbst in das Duell ein. Dabei wurde Georg von Schönberg durch Jean d’Arcès, Baron de Livarot, getötet. Ingesamt starben vier der sechs Kontrahenten. Der schwer verwundete Jean d’Arcès blieb lebenslang entstellt.  von Schönberg (167) Georg, a. Oberschöna (I1711)
 
195 Eine neue Zeit brach an, als um 1700 der "Königlich-Polnische und Kurfürstlich-Sächsische Generalmajor und Oberstallmeister" Hans Gottlieb von Thielau Rittergut und Burg erwarb. Hans Gottlieb von Thielau wurde 1662 in Schlesien geboren. 22jährig kam er an den kurfürstlichen Hof in Dresden, wo ihn Kurfürst Johann Georg III. zum Kammerjunker für seine beiden Söhne Johann Georg und Friedrich August erwählte. von Thielau a. Schloss Leuben Hans Gottlieb, Generalmajor (I1004)
 
196 einer der gelehrtesten Männer seiner Zeit von Schönberg (055) Caspar, Bischof von Meißen (I276)
 
197 Einige Mitglieder der Familie von Schönberg waren als Offiziere in der Heimat oder in den besetzten Gebieten eingesetzt, ohne an Kämpfen teilzunehmen. Caspar von Schönberg (1878–1966) auf Wasserjentsch wurde im Dezember 1914 in die deutsche Zivilverwaltung Belgiens berufen. Er war zuerst der Zentralstelle in Brüssel zugeteilt und war dann Zivilkommissar bei der Kreisverwaltung in Nivelles. Im November 1916 wurde er wieder nach Sachsen beordert, wo er als Stellvertreter des Amtshauptmanns bei der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt angestellt wurde.
 
von Schönberg (574) _Caspar_ Dietrich Christoph (I1502)
 
198 Einsiedel, Heinrich Hildebrand von (zu Scharfenstein, Weißbach, Lumpzig)

Jurist, Präsident des Appellationsgerichts, Geheimer Rat, * 14.11.1622 Scharfenstein, † 19.12.1675 Dresden (ev.).


VHeinrich Hildebrand d.Ä. (1586-1651), kursächsischer Rat, Obersteuereinnehmer, Vizeoberhofrichter; MSophia, geb. von Ponickau († 1626); GRudolf Haubold (1616-1654); 1653 Agnesa Eleonora, geb. von Schönberg; SHaubold Abraham; Heinrich Hildebrand (1658-1731), Geheimrat in Sachsen-Gotha-Altenburg, Kanzler, Obersteuerdirektor; Curt Heinrich (1662-1712), kursächsischer Kammer- und Bergrat, Titulargeheimrat; TAnna Sophia; Agnesa Eleonora; Christiane Margarethe; Rahel.


Der aus einer der bedeutendsten Adelsfamilien Sachsens stammende E. gelangte nicht zuletzt auch aufgrund seiner juristischen Kenntnisse in höchste Verwaltungsämter. – E. absolvierte ein umfassendes Studienprogramm, das ihn zwischen 1638 und 1646 an die Universitäten Leipzig, Wittenberg, Altdorf, Basel (Schweiz), Straßburg (frz. Strasbourg) und Leiden (Niederlande) führte. Eine längere Bildungsreise unternahm er nach Frankreich. Nach dem Tod seines Vaters 1651 teilte er mit seinem älteren Bruder Rudolf Haubold die väterlichen Güter und wählte für sich Scharfenstein und Weißbach. Noch im gleichen Jahr gelangte E. an das Oberhofgericht Leipzig. 1655 wurde er Appellationsrat, um später als Präsident bis an die Spitze dieses Gremiums aufzusteigen. Wie sein Vater wurde E. Landschaftsdirektor des Fürstentums Altenburg, wo er mit dem Kauf des Ritterguts Lumpzig seine Besitztümer erweiterte und ein Herrenhaus errichten ließ. – E. erwarb sich hohes Ansehen in der kursächsischen Politik und war 1669 bis 1672 an der Vormundschaftsregierung für den unmündigen Friedrich Wilhelm III. von Sachsen-Altenburg beteiligt. Schon seit 1661 war seine Ämterkumulation um die Leitung der Amtshauptmannschaften Wolkenstein und Lauterstein erweitert worden. Außerdem fungierte E. als Vertreter der Stände. Seit dem Landtag von 1657 saß er im Engeren Ausschuss der Ritterschaft, dem wichtigsten Gremium der kursächsischen Landstände. Nach längerem Bemühen des Kurfürsten Johann Georg II. wurde E. schließlich 1668 zum Geheimen Rat bestallt. – Mehrere Kinder von E., die später auch als Geheime Räte fungierten, wurden im Haus Veit Ludwigs von Seckendorff in dessen Zeit als Kanzler von Sachsen-Zeitz erzogen. 
von Einsiedel Heinrich Hildebrand d. J., Präsident des Appellationsgerichts (I2551)
 
199 Eleonore SophieIhr Geburtsdatum ist nicht bekannt.Sie heiratete 1699, Leibgedinge konfirmiert am 14.3.1700, Ehepakten geschlossen
am 20.10.1697 (R 879) Hans Reinhard v. Schönberg, damals Leutnant derTrabantengarde zu Fuß, Herr auf Döhlen.Nach Q 101 e
rfolgte die Trauung 1683.Nach gleicher Quelle starb er am 24.11.1707. Nach Q102, Tafl. 716 wurde er am24.Jan.l66l geboren und starb am 24.Nov.1702. Nach
dieser Quelle soll Eleonore Sophie vor 1701 verstorben sein.  
von Lüttichau Eleonore Sophie (I2654)
 
200 Elias Caspar von Nostitz geboren am 31. Juli 1640 zwischen 2 und 3 Uhr früh in Ullersdorf und starb dort am 11.3.1698 im Alter von 58 Jahren weniger 20 Wochen und 2 Tage an einer schweren Erkältung und Brustfellentzündung, die er sich auf dem Landtag in Bautzen holte. Sein Bruder brachte ihn, in Decken gehüllt noch nach Ullersdorf. Sein prächtiges, restauriertes Epitaph ist in der Kirche von Ullersdorf, links vom Altar. \n\nZuerst wurde Elias Caspar von einem Hauslehrer unterrichtet und ging dann am 28.12.1656 in Zittau bei Herrn Eliae Weisen und später in Annaberg in die Schule und studierte in Wittenberg Jura, wurde danach zuerst Mitglied im Judico Ordinario und 1697 Landesältester des Fürstentums Görlitz und am 20.3.1697 churfürstlich sächsischer Rat mit einem Gehalt von 200 Gulden meißnisch. Elias Kaspar war auch als Landesältester des Görlitzer Kreises Mitglied einer Deputation von Stadt und Land die am 10. Februar 1698 an den Fürsten von Fürstenberg wegen einer Einquartierung gesandt wurde. Sie sollte sich auch für eine Audienz beim Churfürsten bereithalten. Sachsen hat von Fürstlichen Haus Sachen Gotha Kavallerie übernommen, davon sollten drei Kompanien in der Oberlausitz einquartiert und versorgt werden. Die Stände sprachen von einem „empfindlich mitgenommenen Land“ und bitten, wenn sich die Einquartierung schon nicht vermeiden ließe, wenigstens den Oberst und seinen Stab nicht in der Oberlausitz zu stationieren. Mit einem Drittel von Ullersdorf und Baarsdorf wurde er am 27. Juni 1662 belehnt und am 10. August 1666, nach einer brüderlichen Teilung vom 30. September 1665, mit dem Gesamtbesitz, den er für 21.000 Taler übernahm. \n\n1670 wurde ein Eisensteinbruch in Ullersdorf gefunden. Elias Caspar schloß einen Vertrag mit dem Oberhofmarschall Freiherrn von Callenberg ab. Die Abfuhr durfte nur auf den vorgesehenen direkten Wegen zu der Görlitzer Landstraße erfolgen, die Wiesen und Felder durften nicht beschädigt werden und die Landschaft soll nach „Bergmannsart“ nach Abbau wieder hergestellt werden. Die Gruben mußten wieder aufgefüllt werden. Die Steinarbeiter und Bergleute sollten ihre Lebensmittel gegen billiges Geld vom Grundherrn – Elias Caspar – beziehen und auch richtig bezahlt werden. Der Grundherr bekam von allen gewonnenen Stein je Elle im geviert und 2 Ellen hoch 2 Reichstaler und zwar von oben her. Ferner bekommt er jährlich 3 Zentner Eisen in seine Haushaltung geliefert, Der Pfarrer verpflichtet sich bei jeder Predigt das Vorhaben zu segnen. \n\n1674 ließ er den Schloßturm von Ullersdorf erbauen, der unterste Teil dieses Turmes diente als Weinkeller. Auch andere Erweiterungen des Schlosses stammen von ihm. Den Kirchturm von St. Wolfgang erbaute er 1676 - 1678 neu und deckt die Kirche mit Ziegeln. Elias Caspar war auch Geschlechtsältester des Nostitzschen Geschlechtervereins. Anna (Eleonore) Helena von Gersdorf a.d.H. Kodersdorf, geboren am 13. Februar 1645, wurde am 11. März 1666 seine erste Frau, sie starb infolge der Geburt ihres 12. Kindes, eines Sohnes 3 Tage nach dessen Geburt am 25. September 1681 nachmittags um 3 Uhr im Alter von 36 2/3 Jahren, 3 Wochen, 1 Tag und 10 Stunden. Sie wurde gemeinsam mit dem kleinen Sohn begraben. Im Laufe ihrer Ehe hatte sie 5 Söhne und 7 Töchter geboren. Sie war schon einige Tage vor der Geburt erkrankt, sie hatte die so genannte Rose im Gesicht, eine nicht eindeutig zu klärende Krankheit es könnte eine Hautrötung oder Hautentzündung oder auch eine Gesichtsrose gewesen sein, die mit großen Schmerzen verbunden war. Dadurch begannen die Geburtswehen am 22. September früher und das Kind war sehr schwach und starb schon am 24. September nach der Nottaufe. Nach dem Tod ihres Vaters Melchior Abraham von Gersdorf auf Kodersdorf erbte sie 2.500 Taler. 1672 verkaufte sie mit ihren Schwestern das mütterliche Gut Mittel Horka für 5.056 Reichstaler. 2000 Taler und 100 Taler Schlüsselgeld wurden sofort bezahlt, der Rest in 5 Halbjahresraten von je 526 Talern. Seine zweite Frau wurde zu Michaelis (29.9.) 1682 Christiane Catharina von Kömmeritz a.d.H. Frauendorf, sie starb am 30. März 1720 bei ihrem Sohn Friedrich in Niethen als Mutter von 11 Kindern darunter 7 Söhne, davon sind 4 Töchter tot geboren und 1 Sohn starb kurz nach der Taufe. Der letzte Sohn wurde einige Tage nach dem Tod des Vaters geboren und starb gleich nach der Taufe. 1698 erhielt Christina Catharine ein Indult über Ullersdorf als Vormund ihrer Söhne Caspar Siegesmund, Christian Friedrich, Hans und Carl Gottlob, nachdem der Sohn erster Ehe auf seine Vorrechte verzichtet hat. \n \n Aus dem Jänkendorfer Gerichtsbuch respektive der Chronik von Horka stammt folgende Geschichte: „1684 haben zu Ullersdorf ein Knecht und eine Magd, beide 20 Jahre alt, in Unzucht gelebt, und solches so lange verschwiegen gehalten, bis sie endlich getrauet worden, auch eine Zeitlang in der Ehe beisammen gelebt. Da nun die Geburtszeit, und zwar in der Nacht herbei kam, haben sie das Kind nach der Geburt mit Zuhalten des Mundes erstickt. Wurden beide den 14. April mit dem Rade vom Leben zum Tode gebracht, und hernach, auf Begnadigung der Herrschaft begraben“. In dem Gerichtsbuch von Jänkendorf sind auch noch die Kosten für diese Hinrichtung festgehalten. Sie beliefen sich auf 27 Taler 22 Groschen und 4 Pfennigen. Dies wäre ein sehr billige Hinrichtung gewesen, sie kostet sonst meist wesentlich mehr als 50 Taler. Der Name der Delinquenten war Christoph Schneiders und seine Frau war eine geborene Küterin, beide aus Ullersdorf.\n \nAus dieser Zeit stammt die „Gedinge-Ordung zu Wiesa“ ein Zeitdokument, das zwar nicht aus Ullersdorf stammt, aber sicher symptomatisch für die Zeit und das Leben auf den Gütern und in den Dörfern ist in der Anlage festgehalten. . Ebenso ist in den Anlagen eine Gerichtsordnung von Jänkendorf aus derselben Zeit.\n\nBei Tod von Elias Caspar leben noch 1 Sohn (Gottlob Ehrenreich) und 2 Töchter erster Ehe (Johanna Sabina und Sophie Erdmuthe) und 6 Kinder zweiter Ehe (Christian Friedrich, Hans, Carl Gottlieb, Christiane Ottilia und Rahel Catharina). von Nostitz Elias Caspar (I101)
 

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